Das Gerichtsurteil bezieht sich natürlich nur auf den konkreten Fall - hier hat halt jemand für XetraGold geklagt. Die Ergebnisse kann man dann trotzdem auf alle gleich gelagerten Fälle anwenden. Beispielsweise behauptet sagt auch Euwax Gold, dass sie unter die gleiche Kategorie fallen. Falls Dein Finanzamt das anders sieht, dann müsstest Du halt klagen und hättest aber eine 99,9999% Wahrscheinlichkeit, dass das auch dafür gilt. Das Urteil würde sich nur dann unterscheiden, wenn es einen hinreichenden Grund gäbe, warum die beiden Anbieter anders bewerten sind. Darum geht es mir bei meiner Frage aber gar nicht. Die Frage ist wie CONSORS !!! die Besteuerung vornimmt, wenn ich Xetra Gold in mehreren Chargen kaufen/verkaufen würde?
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