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12 Monatsfrist bei Xetra Gold wie berechnen bei mehreren Käufen

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Gelegentlicher Autor
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Kann mir jemand erklären, wie die 12 Monatsfrist berechnet wird, wenn Xetra Gold in mehreren zeitlich versetzten Käufen/Verkäufen gehandelt wird? Ganz konkret: gilt hier ein FIFO (first in first out) oder LIFO (last in first out) Prinzip?

 

Beispiel:

Kauf 100 Stück zum 1.1.2018 (I)

Kauf 100 Stück zum 1.7.2018 (II)

Verkauf 100 Stück zum 1.1.2019

 

Je nachdem auf welchen Kauf (I) oder (II) man die verkauften Stücke bezieht, würden die 12 Monatsfrist eingehalten sein oder nicht - und damit die Steuer anfallen ...

 

Danke im Voraus für eure Meinungen.

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Gelegentlicher Autor
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Das Gerichtsurteil bezieht sich natürlich nur auf den konkreten Fall - hier hat halt jemand für XetraGold geklagt. Die Ergebnisse kann man dann trotzdem auf alle gleich gelagerten Fälle anwenden. Beispielsweise behauptet sagt auch Euwax Gold, dass sie unter die gleiche Kategorie fallen. Falls Dein Finanzamt das anders sieht, dann müsstest Du halt klagen und hättest aber eine 99,9999% Wahrscheinlichkeit, dass das auch dafür gilt. Das Urteil würde sich nur dann unterscheiden, wenn es einen hinreichenden Grund gäbe, warum die beiden Anbieter anders bewerten sind.

 

Darum geht es mir bei meiner Frage aber gar nicht. Die Frage ist wie CONSORS !!! die 

Besteuerung vornimmt, wenn ich Xetra Gold in mehreren  Chargen kaufen/verkaufen würde?

 

 

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Vor ein paar Jahren hat sich Consors zu diesem Thema im Beitrag "Steuerliche Behandlung Euwax/Xetra-Gold!!" geäußert.

Zur Besteuerung einer Auslieferung innerhalb der Spekulationsfrist gab es 2018 ein Urteil vom Bundefinanzhof (Urteil vom 6.2.2018, IX R 33/17) das feststellt, dass eine Auslieferung kein Verkauf darstellt und somit steuerfrei ist. In der Urteil geht es aber NUR um die Auslieferung und nicht um den Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist.

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Das Urteil ist weitreichender:

"Bei den von den Klägern eingelösten Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen handelte es sich nicht um Kapitalforderungen i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 1 Nr. 7 EStG, da sie auf die Lieferung einer Sache gerichtet waren.".

 

Damit dürfte die Abgeltungssteuer nach §20 niemals anwendbar sein - egal welche Haltedauer ... Es gilt stattdessen §23, da Wirschaftsgut.

 

http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=en&nr=35808

 

Nochmals die Frage: Consors hat geschrieben, dass sie die Regelung für >12 Monate Haltedauer anwenden. Aber wie bewerten sie die Haltedauer bei mehreren Käufen/Veräufen. DAS ist meine Frage!

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@TanTan 

Ich habe mich von der Aussage auf der Xetra Gold Seite in die irre führen lassen. Auf anderen Seiten steht, dass der steuerpflichtige Verkauf von Xetra Gold ein privates Veräußerungsgeschäft ist. Liegt der Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften über € 600 muss der gesamte Gewinn aus den privaten Veräußerungsgeschäften mit dem persönlichem Einkommenssteuersatz versteuert werden. Eine Ausnahme ist, wenn Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften existieren, dann kann der erzielen Gewinn mit diesen Verlusten verrechnet werden.

 

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Hallo, @immermalanders ,

Du beziehst Dich sicher auf die folgende Passage, die der Finanzjournalist einfach schlampig und missverständlich formuliert hat:

 

(...) Steuerfreier Verkauf nach einem Jahr möglich

Mit seiner aktuellen Entscheidung (Az. IX R 33/17) hat der BFH zu dieser Frage Stellung bezogen:

Nach Auffassung des Gerichts stellt die Umwandlung von Xetra-Gold in physisches Gold keine Veräußerung dar und unterliegt folglich auch nicht der Abgeltungssteuerpflicht. Das bedeutet, dass Xetra-Gold-Besitzer, die von ihrem Anspruch auf Einlösung ihrer Anteilsscheine in Goldbarren Gebrauch machen wollen, auch nicht die einjährige Haltedauer zur Gewährleistung der Steuerfreiheit beachten müssen. Die Umwandlung von Xetra-Gold in physisches Gold kann demnach jederzeit erfolgen. (...)

 

Wesentlich besser kommentierte das Thema am 06.03.2019 der Steuerberater hier.

 

@TanTan :

Beim Kauf wird bankseitig neben Stückzahl und Preis auch das Kaufdatum gespeichert, wodurch die Anwendung der FIFO-Regel durch einen schlichten Datumsabgleich im Verkaufszeitpunkt erst möglich wird.

 

Warum investierst Du nicht einfach ein paar Euro in einen Test-(Teil-)verkauf? Dann hast Du alles schwarz auf weiß und kannst hier berichten.

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