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12 Monatsfrist bei Xetra Gold wie berechnen bei mehreren Käufen

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Kann mir jemand erklären, wie die 12 Monatsfrist berechnet wird, wenn Xetra Gold in mehreren zeitlich versetzten Käufen/Verkäufen gehandelt wird? Ganz konkret: gilt hier ein FIFO (first in first out) oder LIFO (last in first out) Prinzip?

 

Beispiel:

Kauf 100 Stück zum 1.1.2018 (I)

Kauf 100 Stück zum 1.7.2018 (II)

Verkauf 100 Stück zum 1.1.2019

 

Je nachdem auf welchen Kauf (I) oder (II) man die verkauften Stücke bezieht, würden die 12 Monatsfrist eingehalten sein oder nicht - und damit die Steuer anfallen ...

 

Danke im Voraus für eure Meinungen.

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An den genannten Tagen waren weder Kauf noch Verkauf möglich, somit ist die Frage rein hypothetisch.

Ansonsten gilt steuerlich grundsätzlich FiFo.

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Danke für die schnelle Antwort. Ja, das Beispiel war natürlich nur hypothetisch. Haben Sie zu der FiFo Regel noch eine Quelle? Wo ist das festgelegt? 

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@TanTan 

Bei Verkäufen ist über §20 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt, welche Stücke zuerst verkauft werden müssen.

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@TanTan:

Die steuerliche Seite, um die es Dir wahrscheinlich geht, ist hier kurz beschrieben.

 

Exkurs:

Die konsequente Anwendung des LIFO-Prinzips würde in Teilbereichen der Lebensmittellogistik bei Absatzproblemen zwangsläufig zum Prinzip FISH (first in - still here; n.t.) führen, mit den entsprechenden olfaktorischen Beeinträchtigungen der Umgebung.

Das kann nicht im Interesse des FAs liegen.

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Falls hier boch jemand anders mitliest: §20 EStG ist falsch, das ist ja genau das Besondere hier, dass es sich NICHT um ein Wertpapier handelt. Mit dem Link weiter unten kommt man auf das Gerichtsurteil und dann auf den richtigen § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG - wo der Verkauf von Wirschaftsgütern geregelt ist.

 

Danke für eure Hinweise.

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@TanTan 

Wenn ich das richtig gesehen habe, handelt es sich bei Xetra Gold um eine Inhaberschuldverschreibung, siehe auch Basisinformationsblatt zu Xetra Gold (PDF). Somit würde ein Verkauf, meiner Meinung nach, unter §20 EStG fallen. Wenn nicht FiFo angewendet wird, wie will man nachweisen, wann man die verkauften Alteile von Xetra Gold erworben hat?

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FIFO müsste schon stimmen, aber die Besteuerung ist anders als bei Wertpapieren. Xetra Gold wird wegen der Herausgabeoption so gesehen, als ob man das Gold physisch besitzen würde. Also gelten die Regelungen analog einem Goldmünzenkauf. 

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Auf xetra-gold.com gibt es einen Artikel zum Einlösen vom Xetra Gold.

Dort steht am Ende des Artikels:

Gerichtsurteil gilt bislang nur für Xetra-Gold
Für Anleger ist es wichtig zu wissen, dass die Befreiung von der Abgeltungssteuer nach einjähriger Haltezeit nicht unmittelbar auf andere Gold-ETCs übertragen werden kann. Lediglich für den Gold-Bullion-ETC hat das Thüringer Finanzgericht 2017 ein gleichlautendes Urteil gefällt, das allerdings noch nicht rechtskräftig ist, da gegen dieses Urteil beim BFH Berufung eingelegt wurde. Momentan stellt die Abgeltungssteuerfreiheit von Xetra-Gold bei Verkauf nach einjähriger Haltedauer also ein Alleinstellungsmerkmal dar.

 

Wenn geschrieben wird, dass nach einem Jahr Haltezeit beim Verkauf der Inhaberschuldverschreibung eine Abgeltungssteuerfreiheit besteht, heißt das doch, dass ein Verkauf vor Ablauf eines Jahres der Abgeltungssteuer unterliegt.

 

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Nach noch mehr Recherche wird diemSachlage leider immer unklarer: Das FIFO Prinzip KANN zwar angewendet werden, muss aber nicht... Damit sind wir wieder beim Anfang.

 

Kann hier aus Erfahrung jemand sagen, wie Consors das beim Handel mit Xetra Gold macht? Oder gibt es ein offizielles Dokument von Consors dazu?

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