Hallo @Trike27,
vielen Dank für Ihre Nachfrage, welche sicherlich auch für andere Kunden sehr interessant ist.
Unser Moderatoren-Team hat keine Einsicht in Ihre persönlichen Kundendaten. Aus diesem Grund können wir Ihnen zu kontobezogenen Fragen keine Auskünfte geben. Ich hoffe dennoch, Ihre Frage mit allgemein gehaltenen Infos ausreichend beantworten zu können.
SEPA-Lastschriften müssen ein Fälligkeitsdatum (so genanntes „due date“) aufweisen, das vom Einreicher zu vergeben ist. Aufgrund der Vorgabe der DZ Bank veranlasst die Consorsbank alle Lastschriften mit einer Vorlauffrist von zwei Tagen. Die Lastschriften müssen von der DZ Bank z. B. an die Bundesbank weitergeleitet werden.
Mit der Vorlagefrist von 1 Tag, könnten nicht alle Lastschriften rechtzeitig übermittelt werden, sodass seitens DZ Bank die Vorlagefrist von 2 Tagen bestehen bleibt. So werden LS-Rückgaben aufgrund Überschreitung der Vorlagefrist vermieden.
Bitte beachten Sie, dass sich diese Informationen nicht speziell auf Ihren Sachverhalt beziehen. Für weitere, individuelle Fragen dazu, wenden Sie sich bitte an unsere Kollegen der telefonischen Kundenbetreuung. Diese erreichen Sie montags bis sonntags von 07:00 Uhr – 22:30 Uhr unter 0911-369-3000.
Vielen Dank und viele Grüße
CB_Anna-Lena
Community-Moderatorin
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