Hallo @mmhh,
hallo @totti,
ich habe nochmal persönlich bei den zuständigen Kollegen nachgefragt und kann Ihnen Folgendes mitteilen:
Ja, es ist richtig, dass bis auf Weiteres der Standardquellensteuersatz (=französischer Kapitalertragsteuersatz) in Höhe von 30% von seiten der Lagerstellen einbehalten wird, da die steuerliche Ansässigkeit der Endbegünstigten nicht bekannt ist und damit ein Mindereinbehalt verhindert wird.
Die Lagerstellen bieten zwar eine Vorabbefreiungsmöglichkeit für sog. nicht ansässige Einzelpersonen (Personen mit steuerlichen Wohnsitz, der sich nicht in Frankreich befindet und deren Wohnsitzländer ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich abgeschlossen haben) an, jedoch ist dieses sehr aufwändig und wird von uns nicht angeboten.
Die Möglichkeit, den rückforderbaren Anteil in Höhe von 17,2% zurückzuerhalten bietet der nach wie vor bestehende Rückerstattungsprozess per Beantragung via Lagerstelle.
Der Umsetzung der Anrechenbarkeit von Quellensteuer bedarf es nach Vorgabe durch das Bundeszentralamt für Steuern ab dem 01.07.2018. Eine Korrektur bereits durchgeführter Dividendenzahlungen erfolgt voraussichtlich nicht.
Für weiterführende Fragen, bitte ich Sie sich an unsere Kundenbetreuung zu wenden.
Wir informieren sehr gerne, dürfen und wollen allerdings keine Steuerberatung im klassischen Sinne geben.
Mit besten Grüßen
CB_Andy
Community Moderator
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