Sehr Lesenswerter Bericht zu unserer Sache: ........." von Stefan Rullkötter, Euro am Sonntag Unverhofft kommt oft - im wahren Leben ebenso wie an der Börse. Dies bekommen gerade Ebay-Aktionäre bitter zu spüren. Der Internethandelsriese hatte am 17. Juli seine Bezahltochter Paypal abgespalten und an die Börse gebracht. Anleger bekamen dafür am 20. Juli für jede gehaltene Ebay-Aktie ein Paypal-Papier ins Depot gebucht. Der erste Börsenkurs notierte bei 39 Euro. Die böse Überraschung: Anders als von vielen Depotbanken vorab den Kunden kommuniziert (siehe €uro am Sonntag 28/2015), stufte der maßgebliche Dienstleister WM Datenservice diese Kapitalmaßnahme kurzfristig als eine "sofort steuerpflichtige Sachausschüttung" ein. "Aufgrund der nicht eindeutigen Sachlage gehen wir unter Risikogesichtspunkten von einem steuerpflichtigen Spin-off aus", sagt Thorsten Pohl von der Abteilung Steuern und Investmentrecht der WM Gruppe. "Nach den Vorgaben der Finanzverwaltung erfolgt die Versteuerung mit dem Kurs der Paypal-Aktie im Zeitpunkt der Einbuchung", erklärt Pohl weiter. Das hat Folgen für die Anleger: Ihnen wird auf den Kurswert der neu zugeteilten Paypal-Aktien Kapitalertragsteuer, Soli-Zuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer (insgesamt bis zu 27,99 Prozent) vom Verrechnungskonto abgebucht - ohne dass sie zuvor Bares erhalten haben. Bei zu geringem Guthaben rutschen Depotkunden dann ins Minus. "Diese Kehrtwende ist überraschend und nicht ganz nachvollziehbar", moniert der auf Kapitalmaßnahmen spezialisierte Steuerberater Daniel Sahm von Ecovis in München. Wie die meisten Experten hatte er erwartet, dass Depotbanken die Paypal-Abspaltung "steuerneutral" behandeln können. "Die eingebuchten Paypal-Aktien hätten mit null Euro bewertet werden sollen - erst beim späteren Verkauf wäre dann der erzielte Erlös voll steuerpflichtig", erklärt Sahm. Alternativ hätten die "Anschaffungskosten" - der Kursgegenwert der neuen Papiere - auf Ebay- und Paypal-Aktien verteilt werden können. Auch in dem Fall kassiert der Fiskus nur indirekt beim späteren Verkauf.Betroffene Ebay-Aktionäre müssen dieser Besteuerungspraxis nicht tatenlos zusehen: Sie können innerhalb von vier Wochen nach Einbehalt Einspruch gegen die Kapitalertragsteuer-Anmeldung ihrer Depotbank einlegen. Wer die Frist versäumt, kann auch eine Erstattung via Steuererklärung beantragen................." http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/Kapitalmassnahmen-Trennungskosten-bei-Ebay-Yahoo-und-Google-4444927
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