Es hätte so einfach sein können. eBay spaltet am 17. Juli 2015 seine Bezahldivision PayPal ab. Anleger bekommen dann je eBay-Aktie ein PayPal-Papier in ihr Depot gebucht. Ab dem 20. Juli 2015 können sie dann ihre neuen Aktien an der Börse handeln. Steuerlicher Aspekt beim PayPal- Spin-off Im Gegensatz zum Google-Aktiensplit, bei dem Anlegern im April 2014 auf den Kurswert neu zugeteilter Papiere Abgeltungsteuer abgezogen worden war, droht eBay-Aktionären kein sofortiger Steuerabzug: „Depotbanken werden die Einbuchung der PayPal-Aktien voraussichtlich steuerneutral behandeln“, erklärt Steuerberater Daniel Sahm von Ecovis in München. Steuerrechtlich gibt es zwei Möglichkeiten Entweder das Finanzamt behandelt die PayPal-Papiere so, als wären sie für null Euro gekauft worden. Bei der Veräußerung wird dann der komplette Erlös besteuert. Oder die Kapitalmaßnahme wird als Abspaltung eingeordnet. Dann würden die Anschaffungskosten auf eBay- und PayPal-Aktien verteilt – und Steuern sind erst beim Verkauf der Aktien zu bezahlen. Es wird auf jeden Fall sehr spannend zu sehen, wie das eBay- und das PayPal-Papier am 20.07. an der Börse starten werden! Quelle: http://www.onlinemarktplatz.de/59675/steuerlicher-aspekt-beim-aktiensplit-ebay-und-paypal/ Aber Nein - es kam anders: Die eBay-Aktionäre konnten nach dem Spin-off von PayPal die neu zugeteilten Paypal-Aktien ab 20.07. an der Börse handeln. Für je eine eBay-Aktie wurde ein Paypal-Papier in das jeweilige Depot gebucht. Ursprünglich waren die Steuerberater davon ausgegangen, dass die Depotbanken die Einbuchung der PayPal-Aktien steuerneutral behandeln würden. Doch der Spin-off wird steuerlich anders behandelt als zunächst erhofft. Aktiensplit eBay und PayPal wird steuerlich anders behandelt als erhofft Die Kapitalmaßnahme wird nun als steuerpflichtige Sachausschüttung eingestuft, denn aufgrund einer nicht eindeutigen Sachlage wird von einem steuerpflichtigen Spin-off ausgegangen. Nach den Vorgaben der Finanzverwaltung erfolgt die Versteuerung mit dem Kurs der PayPal-Aktie zum Zeitpunkt der Einbuchung in das Depot. Das ist für viele Experten nicht nachvollziehbar, so auch für den Steuerberater Daniel Sahm von Ecovis in München, der zuvor noch von einersteuerneutralen Behandlung ausgegangen war. Viele Banken hatten im Vorfeld bereits kommuniziert, dass keine Kapitalertragsteuer auf die eingebuchten Paypal-Aktien einbehalten wird. Die betroffenen Aktionäre können nun innerhalb von vier Wochen nach Abzug der Steuer Einspruch gegen die Kapitalertragsteuer-Anmeldung einlegen. Quelle: http://www.onlinemarktplatz.de/60153/aktiensplit-ebay-und-paypal-wird-steuerlich-anders-behandelt-als-erhofft/ Anmerkung von mir: Wie wir sehen, kann die Bank dafür vermutlich wenig. Aber immer und immer wieder wird der 20.07.2015 als Einbuchungsdatum genannt. Manche Banken bewerkstelligten dies. Andere halt nicht. (Verwahrstelle) Ich wünsche uns allen viel Erfolg beim zurückholen der Steuern und gebe euch einen Rat: " nicht alles glauben, was Banken so schreiben. Informiert euch selbst. Banken wollen uns nur einschüchtern und verdrehen die Sachlage." Und unbequeme Kunden werden auch einmal............... 😉 Warten wir einmal ab, wie die Finanzbehörden entscheiden..............
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