Hallo zusammen, ich melde mich nun mit den aktuellsten Informationen zum Thema. Die Wertpapiergattung Telia Ab kann nach wie vor nicht befreit werden. Eine weitere Ausnahme, bei der eine Vorabbefreiung nicht durchgeführt wird, besteht für den Fall, dass eine zu erwartende Quellensteuerverringerung für den gehaltenen Gesamtbestand eines Wertpapieres niedriger ist als die dafür zu zahlende Vorabbefreiungsgebühr bei der Lagerstelle. Beim Vorabbefreiungsprozess hinsichtlich schwedischer Dividendenzahlungen handelt es sich um eine freiwillige Serviceleistung, bei der die Vorabbefreiungsgebühr derzeit noch gänzlich von der Consorsbank getragen wird. Viele Grüße CB_Evelin Community-Moderatorin
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