Hallo ermi,
vielen Dank für Ihre Teilnahme an unserer Community! Ich bin mir leider nicht sicher, ob ich Ihre Frage richtig verstehe.
Die wichtigsten Informationen zur Abgeltungsteuer haben wir hier zusammengefasst. Ich gehe davon aus, dass Punkt 10 eventuell Ihre Frage beantwortet. Dort steht, dass der Beleg zur Verlustverrechnung dazu dient, die durchgeführte nachträgliche Verlustverrechnung nachzuvollziehen.
Sofern das Ihre Frage nicht beantworten sollte, bitte ich darum, die Frage zu konkretisieren. Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang auch auf unsere Webinare zu diesem Thema hinweisen. Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie hier: Abgeltungsteuer - alles klar?
Viele Grüße,
Bülent
Community Moderator