abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Werden Verluste mit dem Freistellungsauftrag verrechnet?

Link zum Beitrag wurde kopiert.

Routinierter Autor
Beiträge: 130
Registriert: 13.01.2018

Guten Morgen,

 

folgendes Beispiel:

 

1.1.21 voller FSA 801 Euro

5.1.21 Ausschüttung aus ETF in Höhe von 51 Euro -> FSA 750 Euro

10.1.21 Verlust in Höhe von 20 Euro durch Verkauf eines Fonds -> FSA 750 Euro, Verlusttopf allgemein 20 Euro.

 

Wird der Verlust im Verlusttopf mit dem FSA verrechnet? D.h. werden die Verluste auf den FSA wieder "gutgeschrieben" oder nicht?

 

Grüße

marmotte

0 Likes
10 Antworten 10

Autorität
Beiträge: 2205
Registriert: 12.01.2019

Hallo @marmotte ,

...die Verluste gehen bei zukünftigen Erträgen immer vor dem Freistellungsauftrag; d.h., die Verluste bleiben so lange im VVT Allgemein, bis mit positiven Erträgen gegengerechnet werden kann. Danach käme dann der Freistellungsauftrag ins Spiel. Gelingt es dir nicht, die Verluste verrechnen zu lassen, dann werden diese von Jahr zu Jahr im VVT fortgeschrieben, solange du keine Verlustbescheinigung beantragst (z.B. bei meheren Banken und Verrechnung der Verluste über Steuererklärung....). Unternimmst du also nichts weiter und die Verluste stehen am Ende des Jahres immer noch im VVT, dann Vortrag ins nächste Jahr usw......

 

LG+

onra


Routinierter Autor
Beiträge: 130
Registriert: 13.01.2018

Hallo @onra ,

 

ok, schade. Danke für die Antwort.

 

Grüße

marmotte

0 Likes

Enthusiast
Beiträge: 392
Registriert: 05.12.2016
Hierzu eine Fragen anhand eines Beispiels:

Freistellung 2021 nicht genutzt = 801€
Aktiengewinn 2021 = 500€
Mögliche Verlustrealisierung 2021 durch Aktienverkäufe = 500€

In diesem Fall würden ja erst die Verluste mit den Gewinnen verrechnet werden und man würde den FSA nicht nutzen können.

Besser wäre es doch, wenn folgendes eintrifft:
Freistellung 2021 nicht genutzt = 801€
Aktiengewinn 2021 = 1.301€
Mögliche Verlustrealisierung 2021 durch Aktienverkäufe = 500€

Hier könnte man den FSA trotz Verrechnung von Gewinn/Verlust noch ausnutzen.
Klar, der Fall oben ist natürlich der "perfekte" Fall. Aber zumindest könnte man ja seine Gewinne und Verluste versuchen durch gezielte Käufe/Verkäufe zu steuern und somit zu optimieren, z.B. durch vorzeitiger Ver- und wieder Ankauf um Gewinne zu realisieren, gegen die dann sowohl Verluste als auch FSA laufen lassen könnten

Klingt jetzt etwas umständlich; Ich hoffe ihr wisst was ich meine.



0 Likes

Autorität
Beiträge: 4637
Registriert: 06.02.2015

@marmotte 

Erträge und Gewinne werden direkt mit dem FSA verrechnet, wenn keine Verluste in den Verrechnungstöpfen vorhanden sind. Wurden bereits Erträge bzw. Gewinne mit dem FSA verrechnet und man hat später entsprechende Verluste, werden zum Quartalsende über eine sogenannte Steuerverprobung (Beleg: Nachträgliche Verlustverrechnung) die Beträge in die entsprechenden Töpfe gebucht. Eine Steuerverprobung erfolgt auch, wenn die zu erstattende Steuer die Bagatellgrenze überschreitet.

 


Routinierter Autor
Beiträge: 130
Registriert: 13.01.2018

@immermalanders 

 

Verstehe ich dich richtig, dass zum 31.3.21 dann der Verlusttopf auf 0 gesetzt wird und der FSA auf 770 Euro?

 

Was meinst du mit der Bagatellgrenze?

0 Likes

Autorität
Beiträge: 2205
Registriert: 12.01.2019

Hallo @marmotte ,

.....die Bagatellgrenze im Verlusttopf wird so viel ich weiss 100€ betragen; konnten die im laufenden Quartal durch positive Erträge nicht komplett gegengerechnet werden und du hattest vorher bereits Gewinne, die abgeltungsversteuert wurden, dann erfolgt spätestens zum Quartalsende eine neue Steuerverprobung und du erhältst die zu viel gezahlten Steuern/Soli/KiSt zurück auf dein Verrechnungskonto.......

 

LG+

onra


Autorität
Beiträge: 4637
Registriert: 06.02.2015

@marmotte 

Zum Quartalsende wird der Gewinn, der auf den FSA angerechnet wurde, mit den Verlusten im Allgemeinem Verlustverrechnungstopf verrechnet. Im oben genannten Fall, bleiben dass € 31 vom FSA genutzt und der allgemeine Verlustverrechnungstopf ist leer.

 

Die Bagatellgrengze gibt an, dass unter diesem Wert keine sofortige Steuerverprobung stattfindet. Wenn ich mich richtig erinnere, liegt diese bei € 100. Wenn z.B. bereits Steuern gezahlt bzw. diese auf den FSA angerechnet wurden und es entsteht ein Verlust > € 400, könnte eine direkte Steuerverprobung stattfinden und die bereits abgeführten Steuern werden erstattet.

 


Routinierter Autor
Beiträge: 130
Registriert: 13.01.2018
Alles klar, danke!
0 Likes

Aufsteiger
  • Community Beobachter
  • Community Junior
  • Community Junior
Beiträge: 5
Registriert: 04.01.2019

Es wurde schon geschrieben: Die Banken müssen erst die Verlustverrechnung durchführen, bevor der FSA genutzt wird. Noch ein Hinweis, weil es nicht erwähnt wurde: Abhilfe schafft bei Bedarf ein zweites Depot bei einer anderen Bank. Das Depot, das positive Erträge bis zum FSA generiert, sollte einen leeren Verlustverrechnungstopf haben.

0 Likes
Antworten