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Was bedeutet "Laufende Produktkosten" und "Einstiegskosten (verbr. Derivat)(geschätzter Wert)"

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Registriert: 13.11.2016

Liebe Gemeinde, beim Kauf eines Wertpapiers sind neben Grundgebühr und Provision auch

 

"Einstiegskosten (verbr. Derivat)(geschätzter Wert)" aufgeführt.

Was bedeutet dieser geschäztze Wert in der Auflistung?

 

Ebenso ist mir nicht klar was mit  "Laufende Produktkosten(geschätzter Wert)" gemeint ist.

 

Sonnigen Gruß, hunch

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
Enthusiast
Beiträge: 993
Registriert: 22.11.2016

Hallo @Schlappzock ,

 

eigentlich erklärt sich der Satz "Also, was daran dem Verbraucherschutz nützlich sein soll, wissen wohl nur professionelle Verbraucherschützer." schon fast von allein. Die so dargestellten Gesamtkosten schrecken jeden ab, der diese Auflistung nicht im Detail kennt. Also wird erst einmal nicht gekauft.

 

Tata.. eben noch ambitionierte Investor hat sein Geld nicht angelegt und somit ist die Gefahr gebannt, dass er Verluste durch diesen Kauf erleiden könnte.

 

#früherwarallesbesser, #diesmalstimmtesauch

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Aufsteiger
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Registriert: 07.12.2014

Zunächst einmal alle mir erlaubten likes für alle bisher Beteiligten, denn sie haben mich ebeno ratlos hinterlassen wie vorher, allerdings auf einer deutlich höheren Ebene.

Und von dort aus sieht es im oder ausserhalb des Freibades so aus:

Da werden vonm Emitentten jede Menge Kosten "produziert", die der Käufer mittragen muss. Wie man sieht, und mir geht das auch so, um die 10  bis 20 % des Produktpreses. Bei mir sind das versch. Oprionsscheine, also eigentlich nur Rechte, keine Substanz.

Da wüsste ich denn doch gern mehr über den Inhalt dieser 10 bis 20 %. Sind das Dienstleistungen, Rechenkapazität, Berater, Vertrieb-Kickbacks, Hedging, Versicherung oder was sonst noch ? 

Und bitte sehraufgeschlüsselt, wieviel entfällt auf die einzelnen Bestandteile. ich nehme an, bei anderen Derivaten ist es ähnlich, lasse mich aber gern belehren.

Und bin gespannt, ob es eine klärende Antwort gibt.

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
Autorität
Beiträge: 3865
Registriert: 21.07.2017

Hallo, @jomi ,

Schritt 1 der Belehrung: Lektüre des Basisinformationsblatts zum jeweiligen Derivat

Wenn Dir die dortigen Angaben nicht genügen, folgt

Schritt 2 der Belehrung: Befragung Deines Schuldners im gewünschten Detaillierungsgrad

 

Weder Schritt 1 noch Schritt 2 wird Dir jemand abnehmen.

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