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WKN A1J5RX (Telefonica Deutschland Hldg. AG)

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Routinierter Autor
Beiträge: 145
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Guten Morgen, als neuer User würde ich gern andere Meinungen zu der Aktie hören.

Habe sie wegen der Dividende im Depot.

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
Regelmäßiger Autor
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Dann Glückwunsch. Halte Sie und Sie wird dir die nächsten Jahren eine kontinuierliche Dividende bringen.

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
Aufsteiger
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Beiträge: 2
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Hallo Zusammen,

 

ich hab vor kurzem die Telefonica Deutschland Hldg. AG gekauft, jetzt aber nach der Dividendenzahlung festgestellt das der Gesamtwert der Aktien im Deport reduziert wurde und die Dividende nicht mit den Sparerpauschbetrage aufgerechnet wurde. Da ich den Sparerpauschbetrag dieses Jahr nicht komplett ausnutzen werde, ist dies schön blöd, denn bei einem Verkauf der Aktien muss ich dann einen höheren Betrag versteuern, oder verstehe ich etwas falsch?

 

Besten Dank

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
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Hallo@buddabudda,

....am Tag nach der Hauptversammlung vom 21.05.19 wurde die Aktie ex-Dividende mit einem Abschlag von 0.27Euro je Aktie gehandelt.......

Die Dividende wird versteuert; da du aber noch Luft mit deinem Sparerfreibetrag hast, wird mit dem Freibetrag verrechnet und es fällt keine Abgeltungssteuer + Soli + ggfs. KiSt an....

Wenn später beim Verkauf entsprechende Kursgewinne anfallen, wovon wir mal alle ausgehen wollen, dann versteuerst du die aufgelaufenen Kursgewinne abgeltungssteuermäßig. Hast du noch Luft mit Sparerfreibetrag, dann gibts nix zu versteuern.

Liegst du drüber, dann versteuerst du nur den Bertag, der mit dem Sparerfreibetrag positiv verrechnet werden konnte....., also alles > 801(ledig)/1602(verh.) Euronen....

Der Sinn ist es doch, Gewinne zu erzielen. An diesem Spiel möchte das Finanzamt natürlich partizipieren, ist doch ok, oder?

Nachfrage: Du schreibst, dass die von dir erhaltene Dividende nicht mit dem Sparerfreibertag verrechnet wurde, ist das wirklich so????

LG

 

onra

 

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Routinierter Autor
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@onra 

 

Gemeint ist wohl die Tatsache der Dividendenzahlung nach § 27 KStG ("Es handelt sich bei der Ausschüttung um Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto der Kapitalgesellschaft (§27 Abs. 1-7 KStG). Dieser Ertrag unterliegt laut Gesetz zum Zeitpunkt des Zuflusses keinem Steuerabzug und ist einkommensteuerfrei. Er mindert jedoch im Nachhinein den Kaufkurs der bezogenen Aktie, so dass bei deren Verkauf möglicherweise ein entsprechend höherer Kursgewinn zu versteuern ist."). Da keine Steuern anfallen/berechnet werden, kann nichts mit dem Freibetrag verrechnet werden. Bei Telefonica (und bei (leider) immer mehr Unternehmen) üblich.

 

 

Staudamm24

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Hallo@staudamm24,

....jow, danke für den Hinweis für die Dividendenzahlung nach §27 KStG........, hatte ich wohl irgendwie übersehen......, dann ist die Sache ja klaro......

 

Grüße

onra

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Aufsteiger
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Hallo Staudamm24,

 

Besten Dank für die Info, so ist es eben. Weiß jemand wie man im Vorfeldd davon erfahren kann, denn das kann ja auch Auswirkungen auf die Kaufentscheidung haben. Ich habe (evtl. liegt es auch an mir) auf der Homepage bei Investor Relations nichts dazu gefunden.

 

Nochmals Vielen Dank

 

Beste Grüße

Buddabudda

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
Routinierter Autor
Beiträge: 138
Registriert: 19.11.2015

@Buddabudda 

 

Ob sowas im Vorfeld zu Erfahren ist - keine Ahnung. Meines Wissens wird in den Unterlagen zur Hauptversammlung/Jahresbericht lediglich die Höhe einer Dividende vorgeschlagen (die dann zu beschliessen ist), nicht die Art der Besteuerung (ich nenne es mal so).

 

Bsp. Dt. Telekom: hatte als Ausschüttungsart erst "nur" zu versteuernde Dividende, dann kam eine Zeitlang zusätzlich die Möglichkeit der Wahldividende in Form von neuen Aktien, seit zwei Jahren erfolgt die Ausschüttung nach §27.

 

Seit diesem Jahr schüttet z.B. die Dt. Pfandbriefbank ebenfalls nach §27 aus.

 

Solange jemand genug ausländische Aktien mit Dividendenertrag hat, sollte das Freibetragsproblem keines sein. Und ob - wie andernorts beschrieben - ein Verkauf und späterer Rückkauf ein Allheillösung ist, muss auch jeder selbst entscheiden. Da ich die Aktien im Normalfall behalte, ist das Thema §27 für mich eher zweitrangig. Kritisch wird es - das gebe ich zu - wenn ich zwangsweise was verändern muss (z.B. Übernahmeangebot, Umwandlung in neue Aktien, u.ä. oder gar z.B. Delisting). Um vor Überraschungen (einigermassen) gewappnet zu sein, führe ich solche Kandidaten gesondert und aktualisiere bei Dividendenzahlungen den "eigentlichen" Kaufkurs (sprich den(die) urspünglichen Kaufkurs(e), abzüglich der nicht angefallenen Kap.Steuern durch §27). Denn Vadder Staat will das Geld irgendwann mal ...

 

 

Staudamm24

 

 

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