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Vorabpauschale und Freistellungsauftrag

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
Enthusiast
Beiträge: 390
Registriert: 05.12.2016

Hallo,

ich hätte da mal eine Frage zur Vorabpauschale(VAP):

Und zwar, wenn im ersten Jahr für meine ETFs die VAP errechnet wird und ich sagen wir mal 100 EUR Steuern zahlen müsste und einen Freistellungsauftrag habe, dann wird ja dieser genutzt.

 

Daraus folgt, dass ich für meine restlichen Gewinne (Aktien) weniger vom Freistellungsauftrag nutzen kann. So, wenn ich aber dann nach 2 Jahren meine ETFs verkaufe und das mit einem Verlust, dann habe ich ja den Freistellungsauftrag in den Vorjahren unnötigerweise benutzt, obwohl er unterm Strich ja gar nicht benötigt wurde. Und gleichzeitig andere Aktiengewinne versteuert, da ja ein Teil des Freistellungsauftrags vom "theoretischen" Gewinn der ETFs durch die VAP aufgebraucht wurde.

 

Sehe ich das richtig oder habe ich einen Denkfehler?

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
Moderator
Beiträge: 575
Registriert: 21.08.2017

Hallo @ SmithA1,


vielen Dank für Ihren Beitrag und die damit verbundene Anfrage zur Vorabpauschale. 
Ihre Ausführungen sind soweit richtig. Ob der Verlauf auch so eintritt, ist jedoch offen.


Generell wird davon ausgegangen, dass der Fonds (ETF) Erträge erwirtschaftet. Werden diese Erträge ausgeschüttet, müssen diese versteuert werden bzw. werden auf den Freistellungsauftrag angerechnet. Bei der Vorabpauschale ist es genauso, nur mit der Ausnahme, dass nichts ausgeschüttet wird. Bei Verkauf wird dann der tatsächlich erzielte Gewinn/Ertrag (oder auch Verlust) ermittelt und die bereits versteuerte bzw. dem Freistellungsauftrag angerechnete Vorabpauschale vom Gewinn abgezogen bzw. auf den Verlust aufgeschlagen. Sofern in Summe ein Verlust rauskommt, kann dieser mit künftigen Erträgen (auch Aktiengewinnen oder Vorabpauschalen) verrechnet werden bevor der Freistellungsauftrag herangezogen wird bzw. eine Versteuerung vorgenommen wird.

Liebe Grüße und ein schönes Wochenende

CB_Susan
Community-Moderatorin

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