Hallo,
ich hätte da mal eine Frage zur Vorabpauschale(VAP):
Und zwar, wenn im ersten Jahr für meine ETFs die VAP errechnet wird und ich sagen wir mal 100 EUR Steuern zahlen müsste und einen Freistellungsauftrag habe, dann wird ja dieser genutzt.
Daraus folgt, dass ich für meine restlichen Gewinne (Aktien) weniger vom Freistellungsauftrag nutzen kann. So, wenn ich aber dann nach 2 Jahren meine ETFs verkaufe und das mit einem Verlust, dann habe ich ja den Freistellungsauftrag in den Vorjahren unnötigerweise benutzt, obwohl er unterm Strich ja gar nicht benötigt wurde. Und gleichzeitig andere Aktiengewinne versteuert, da ja ein Teil des Freistellungsauftrags vom "theoretischen" Gewinn der ETFs durch die VAP aufgebraucht wurde.
Sehe ich das richtig oder habe ich einen Denkfehler?