abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Vorabpauschale für Fonds-Altbestände vor 2009

Link zum Beitrag wurde kopiert.

Regelmäßiger Autor
Beiträge: 27
Registriert: 08.05.2016

Hallo,

 

mal wieder eine Frage zur Vorabpauschale. Hab hier einige Beiträge durchforstet, aber nichts Passendes gefunden. Wie der Titel schon sagt, geht es um die Vorabpauschale bei Altbeständen.

 

Für Altbestände holt man sich ja die Steuer bis 100.000 € mit dem Jahresausgleich vom Finanzamt zurück. Die Vorabpauschale (02.01.) kommt gewöhnlich allen Dividendenzahlungen zuvor, sodass der Freistellungsauftrag bevorzugt auch für die Vorabpauschale von Altbeständen angerechnet wird.

 

Bedeutet das, dass ich dann vom Finanzamt Steuern zurückholen muss, die ich tatsächlich nicht gezahlt habe, weil der Freistellungsauftrag dies verhindert hat?

 

Oder kann ich dann nichts zurückholen, weil ich eben tatsächlich nichts gezahlt habe und ein Teil meines Freistellungsauftrags verpufft sinnlos?

 

Falls letzteres zutrifft: Dann macht es ja Sinn, wenn man die Fonds vom Freistellungsauftrag ausschließt. Ich habe 2 separate Depots bei meinem Konto bei Consors: Geht das, dass ich den Freistellungsauftrag nur für ein Depot laufen lasse oder muss ich die entsprechenden Fonds zu einer anderen Bank bringen?

 

Eine andere Lösung wäre, den Freistellungsauftrag im Vorjahr zu löschen, sobald dieser verbraucht ist und nach Abrechnung der Vorabpauschale im Folgejahr wieder zu stellen. Das wäre aber sehr umständlich.

 

Vielen Dank für die Hilfe und schönen Gruß

0 Likes
10 Antworten 10

Enthusiast
Beiträge: 298
Registriert: 07.10.2019

Danke @onra für das ausführliche Beleuchten der Steuerproblematik. 👍

 

Dies kann als Aufwecker für viele Menschen dienen. Ich wollte aufgrund meiner früheren gelben politischen Sozialisierung einfach nur ganz vorsichtig darauf hinweisen, daß es interessant ist, dass hier Rechtsstastsprinzipien neu interpretiert werden.

 

Der fiktive, steuerrelevante Verkauf leuchtet mir bis heute nicht ein.... 

 

Wer mag, der kann zum Frühstück mal darüber nachdenken.

 

Und als Nachspeise gibt es dann den Begriff der Gläubigeridentität.

 

Wenn es nicht zu trocken ist. 😁

 

Liebe Grüße zurück 

 

Gkuecksdrache

Antworten