@Alex_Ha
Nach meinem Verständnis sind die Verwahrstelle und der Lagerort zwei total verschiedene Dinge.
Bei Wikipedia steht:
Als Verwahrstelle (früher: Depotbank; englisch custodian) bezeichnet man Kreditinstitute, bei denen die Investmentvermögen oder Sondervermögen (z. B. Wertpapiere) von Investmentfonds in Wertpapierdepots verwahrt werden.
Die Investmentgesellschaften dürfen ihr Investment- oder Sondervermögen nicht selbst verwahren, sondern müssen einer Verwahrstelle einen Auftrag zur Verwahrung und Verwaltung erteilen (OGAW: § 68 KAGB, AIF: § 80 KAGB, Immobilien: § 241 KAGB). Durch die Deponierung des Investment- oder Sondervermögens bei einer unabhängigen Bank ist gewährleistet, dass eine strenge Trennung von Gesellschaftsvermögen und Fondsvermögen erfolgt. Das Fondsvermögen kann somit nicht durch Unterschlagung oder Insolvenz der Kapitalanlagegesellschaft geschmälert werden bzw. verloren gehen.
Der Lagerort gibt an, bei welcher Clearingstelle die vom Anleger gekauften Wertpapiere verwahrt werden. Wo die Wertpapiere wie verwahrt werden steht auf der Kaufabrechnung.