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
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Registriert: 07.12.2017

Ich bin bei meiner Steuererklärung und wundere mich, dass der realisierte Verlust nach§ 20 Absatz 2 EStG nicht in den Verrechnungstopf eingestellt wurde. Kann mir das einer erläutern?

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
Autorität
Beiträge: 4637
Registriert: 06.02.2015

@Juf 

Ein Verlust wird nur in den Verlustverrechnungstop gestellt, wenn

  • nach den Gebühren ein Verkaufwert von > € 0,00 vorhanden ist
  • das verkaufte Wertpapier nach 31.12.2008 angeschafft wurde

 

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