Nein.
Der Begriff "Vermögensberater" ist genauso wenig eine geschützte Berufsbezeichnung wie Anlageberater, Finanzberater, Unternehmensberater, freier Versicherungsvertreter etc..
Die gewählte Unternehmensform ist dabei unerheblich.; ein guter wird es trotzdem tun.
Selbst wenn ein Vermögensberater Wertpapiere nicht nur empfiehlt, sondern auch vermittelt, ist er nicht verpflichtet, z.B. ein Beratungsprotokoll zu erstellen.
Es soll aber auch nicht verschwiegen werden, dass das Gros der Vermögensberater die Tätigkeit auf Basis einer soliden Ausbildung im Finanzdienstleistungsbereich und spezifischen Weiterbildungsaktivitäten ausübt.