Hallo schaunwermal,
vielen Dank für Ihren Beitrag.
In den Aktien-Verlustverrechnungstopf werden Verluste aus dem Verkauf von Aktien eingestellt, sofern diese Aktien nach dem 01.01.2009 erworben wurden. Bei einem anschließenden Gewinn aus Verkauf von Aktien, die nach dem 01.01.2009 erworben wurden, wird bis zur Höhe der nicht verrechneten Verluste keine Kapitalertragsteuer einbehalten.
Die nicht verrechneten Verluste werden am Ende des Jahres automatisch in das darauf folgende Steuerjahr übertragen. Wenn ein Antrag auf die Ausstellung einer Verlustbescheinigung bis zum 15. Dezember desselben Jahres vorliegt, weist Ihr Verrechnungstopf am Anfang des darauf folgenden Jahres einen Nullsaldo aus.
Gerne können Sie an unserem Webinar zum Thema Abgeltungssteuer teilnehmen. Weitere
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Viele Grüße
Max
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