Muss man sich jeweils eine Verlustbescheinigung über die gesamte Höhe des jeweiligen Verlustverrechnungstopfes ausstellen lassen oder könnte man sich auch lediglich nur einen Teil davon bescheinigen lassen? Beispiel: Verlust bei Bank A: - 50.000 € Gewinn bei Bank B: 30.000 € Wenn ich bei Bank A den kompletten Verlust von - 50.000 € in einer Verlustbescheinigung bekomme, kann damit lediglich der Gewinn bei Bank B in Höhe von 30.000 € bei der Steuererklärung verrechnet werden. Der restliche Verlust in Höhe von - 20.000 € würde in diesem Falle dann "verfallen"? Kann man also bei Bank A (Consors) auch eine Verlustbescheinigung über - 30.000 € anfordern oder ist man "gezwungen" den Verlust aufs nächste Jahr fortzuschreiben, damit die Chance der Anrechnung nicht verfällt? Wäre für die Liquidität nicht so förderlich. Danke und beste Grüße Thomas Walter
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