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Kann man die Verluste (saldiert!) aus Aktiengeschäften des Vorjahres
in den Verlustverrechnungstopf dieses jahres einbringen?
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Hallo schaunwermal,
vielen Dank für Ihren Beitrag.
In den Aktien-Verlustverrechnungstopf werden Verluste aus dem Verkauf von Aktien eingestellt, sofern diese Aktien nach dem 01.01.2009 erworben wurden. Bei einem anschließenden Gewinn aus Verkauf von Aktien, die nach dem 01.01.2009 erworben wurden, wird bis zur Höhe der nicht verrechneten Verluste keine Kapitalertragsteuer einbehalten.
Die nicht verrechneten Verluste werden am Ende des Jahres automatisch in das darauf folgende Steuerjahr übertragen. Wenn ein Antrag auf die Ausstellung einer Verlustbescheinigung bis zum 15. Dezember desselben Jahres vorliegt, weist Ihr Verrechnungstopf am Anfang des darauf folgenden Jahres einen Nullsaldo aus.
Gerne können Sie an unserem Webinar zum Thema Abgeltungssteuer teilnehmen. Weitere
Informationen finden Sie hier.
Viele Grüße
Max
Community Moderator
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Beispiel:
Verlust bei Bank A: - 50.000 €
Gewinn bei Bank B: 30.000 €
Wenn ich bei Bank A den kompletten Verlust von - 50.000 € in einer Verlustbescheinigung bekomme, kann damit lediglich der Gewinn bei Bank B in Höhe von 30.000 € bei der Steuererklärung verrechnet werden. Der restliche Verlust in Höhe von - 20.000 € würde in diesem Falle dann "verfallen"?
Kann man also bei Bank A (Consors) auch eine Verlustbescheinigung über - 30.000 € anfordern oder ist man "gezwungen" den Verlust aufs nächste Jahr fortzuschreiben, damit die Chance der Anrechnung nicht verfällt? Wäre für die Liquidität nicht so förderlich.
Danke und beste Grüße
Thomas Walter