Werden noch nicht verrechnete Verluste aus Vorjahren mit Gewinnen des laufenden Jahres automatisch durch Consors verrechnet? Kann man noch nicht verrechnete Verluste aus den Vorjahren bei Consors anzeigen? Unter Verlustverrechnung werden diese nicht angezeigt, sondern seit dem Jahreswechsel steht dort nur Null für das Jahr 2021.
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Die Verlustverrechnungstöpfe werden automatisch ins neue Jahr übernommen. Die Verlustverrechnungstöpfe werden nur auf Null gesetzt, wenn der Kunde eine entsprechende Verlustbescheinigung bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres beantragt.
Hallo @Ferry_R ,
...es ist so wie @immermalanders geschrieben hat.
Der/die VVT ist/sind dann zu Beginn eines Jahres auf 0 gesetzt, wenn entweder eine Verlustbescheinigung bis spätestens 15.12. 2020 beantragt wurde oder du positive Erträge in 2020 hattest, die die Verluste ausgeglichen haben. Bei positiven Erträgen sind die VVT leer bzw. 0.....
LG+
onra
@Ferry_R , nur um das Thema abzurunden, weil Du "Vorjahre" schreibst:
WENN Du aus Versehen für 2020 eine Verlustbescheinigung beantragt hast
UND/ODER aus früheren Steuererklärungen festgestellte Verlustvorträge bei Deinem FA gespeichert sind,
kannst Du diese Verluste ausschließlich über die Anlage KAP steuerlich geltend machen.
Das depotführende Institut hat damit nichts zu tun, weil es diese Verlustvorträge weder kennt noch irgendwie in das laufende Geschäft einbeziehen kann.
Hallo @SmithA1 ,
...ja, immer dann, wenn du reichlich positive Erträge > VVT und > FSA generiert hast, dann kannst du dich von den "faulen Eiern" so trennen, dass du wenigstens steuersenkungsmäßig etwas von deinem Verkauf des "faulen Eis" haben solltest....:).
LG+
onra
Danke @onra.
Man könnte ja auch annehmen, dass es egal ist, wann ich verkaufe, da dies ja mit dem VVT immer vorgetragen wird.
Dem ist aber nicht so, da man - wie das Beispiel von mir zeigt - steuerliche Vorteile haben kann, wenn man es im richtigen Jahr verkauft (Nutzung des FSA).
Bei solchen Sachen frage ich lieber immer nochmal hier im Forum nach; sind ja Themen, bei denen man gerne mal etwas Essentielles übersehen kann.
Danke
Einerseits ist es eine gute Idee, dass man die Verluste auf ein späteres Jahr "verschiebt" aber man sollte nie vergessen, dass nur realisierte Verluste nicht weiter wachsen können.
Man stelle sich vor, man hat aktuell bei der Firma XY einen Verlust von 10% und will diese erst im nächsten Jahr realisieren, da man den FSA ausschöpfen will. Kurz vor Jahresende gibt es bei der Firma schlechte Nachrichten und der Kurs bricht um 60% ein. Zum Jahresende hat man eventuell den FAS voll ausgeschöpft, aber nun einen wesentlich höheren Buchverlust. Will man eine Aktie verkaufen, sollte man mMn dies direkt durchführen, wenn man sich zu einem Verkauf entscheidet. Später ist man zwar immer schlauer, aber in dieser Situation finde ich persönlich es besser den FSA nicht voll auszuschöpfen statt auf einem sehr hohem Buchverlust sitzen zu bleiben, wenn ich mich eh von der Aktie trennen will.
Ich hänge an dieser Stelle mal drei Binsenweisheiten dran:
1. Ein Verlustvortrag wirkt steuerlich wie ein zusätzlicher FSA, je nachdem bezogen auf den VVT Aktien oder den VVT Allgemein.
2. Es ist nicht sinnvoll, mögliche Gewinne aus Angst vor dem Überziehen des FSA (Oh Gott, da muss ich ja Steuern zahlen!) freiwillig zu deckeln.
3. Nur wer viel Abgeltungssteuer zahlt, hat auch viel Wertpapier-Gewinn realisiert.