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am 02.11.2020 16:55
Hallo zusammen,
ich habe meinen Freistellungsauftrag komplett ausgeschöpft und nun in meinem allgemeinen Verrechnungstopf noch weitere Erträge drin, auf welche Kapitalertragssteuer gezahlt wurde.
Wenn ich nun einen ETF mit Verlust verkaufe, wird dann zunächst der Verrechnungstopf ausgeglichen, oder habe ich dann zunächst erst mal wieder "Guthaben" im Freistellungsauftrag?
Vielen Dank.
Gruß Thomas
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 02.11.2020 17:02
Hallo,
Verlustverrechnung vor Freistellungsauftrag
Die Verlustverrechnung geht vor Nutzung des Freistellungsauftrags. Verbleibt nach der Verlustverrechnung ein steuerpflichtiger Ertrag, ist der Freistellungsauftrag zu kürzen. Wenn im weiteren Jahresverlauf ein verrechenbarer Verlust realisiert wird, lebt ein bereits verbrauchter Freistellungsauftrag wieder auf.
Quelle:
http://www.bankazubi.de/wissenspool/artikel.php?opid=1&fachgebietid=1&katid=13&artikelid=341
Viele Grüße
am 02.11.2020 17:23
Danke für die schnelle Rückmeldung.
Da steht:
"Wenn im weiteren Jahresverlauf ein verrechenbarer Verlust realisiert wird, lebt ein bereits verbrauchter Freistellungsauftrag wieder auf."
Genau das ist ja meine Frage: Was passiert, wenn im Verrechnungstopf ein Gewinn verbucht ist und dann Verlust realisiert wird? Lebt zuerst der Freistellungsauftrag wieder auf, oder werden zuerst die Verluste mit den realisierten Gewinnen verrechnet? Das geht hier nicht eindeutig draus hervor, würde ich sagen.
02.11.2020 17:48 , bearbeitet 02.11.2020 17:58
Die Reihenfolge der Verrechnung ist:
Aktien-VVT
Sonstiger VVT
Freistellungsauftrag
Hättest Du z.B. auch Aktiengewinne- dann wird der AktienTopf bei ETF-Verlusten zuerst geleert.
Hättest Du später nochmal Aktienverluste, dann gehen die in den Topf Aktien-Verluste und die vorher mit vorhandenen Aktiengewinnen verrechneten sonstigen Verluste ziehen dann bis zur Höhe der Aktienverluste in den allgemeinen Verlusttopf um.
Die umständliche UmTopfung ist der Tatsache geschuldet, das allgemeine Verluste wertvoller sind, da auch mit Dividenden/Zinsen verrechenbar.
am 03.11.2020 00:18
Diese Darstellung verstehe ich nicht, und der verlinkte Bankazubi darf auch noch an der Klarheit seines Ausdrucks arbeiten.
@thomasN : Deshalb konkret zu Deiner Frage ein Beispiel zum Nachvollziehen
angenommene Ausgangslage:
keine Aktiengeschäfte
Gewinn im VVT Allgemein: 2.000
erteilter FSA 800 (ausgeschöpft)
= versteuerter Gewinn 1.200 => Steuerabzug 300 (25%)
Nun realisierst Du einen Verlust aus einem Fondsverkauf i. H. von angenommen 1.800:
Gewinn im VVT Allgemein: 200
erteilter FSA 800 (davon 200 ausgeschöpft)
= verrechneter Verlust 1.200 => Steuergutschrift 300 (25%)
Das ist das Ergebnis der bankseitig durchgeführten nachträglichen Verlustverrechnung.
Du erhältst also
- die abgeführten Steuern wieder zurück auf Dein Verrechnungskonto und
- von Deinem FSA sind wieder 600 für künftige steuerfreie Gewinne jeglicher Art verfügbar.
am 03.11.2020 05:50
Dann tut es mir leid.
Beispiel :
Mit Aktiengeschäften
Gewinn im VVT Aktien 2000
Gewinn im VVT Allgemein: ´ 2.000
erteilter FSA 800 (ausgeschöpft)
= versteuerter Gewinn 3.200 => Steuerabzug 800 (25%)
Nun realisierst Du einen Verlust aus einem Fondsverkauf i. H. von angenommen 1.800:
Gewinn im VVT Aktien 200
Gewinn im VVT Allgemein: 2000
erteilter FSA 800 (ausgeschöpft)
= verrechneter Verlust 1800 => Steuergutschrift 450 (25%)
########################################################
Beispiel 2
Mit Aktiengeschäften
Gewinn im VVT Aktien 2000
Gewinn im VVT Allgemein: 2.000
erteilter FSA 800 (ausgeschöpft)
= versteuerter Gewinn 3.200 => Steuerabzug 800 (25%)
Nun realisierst Du einen Verlust aus einem Fondsverkauf i. H. von angenommen 3.800:
Gewinn im VVT Aktien 0
Gewinn im VVT Allgemein: 200
erteilter FSA 800 (davon 200 ausgeschöpft)
= verrechneter Verlust 3.200 => Steuergutschrift 800 (25%)
Jetzt besser?
03.11.2020 17:42 , bearbeitet 03.11.2020 17:43
Danke für dieses Beispiel!
Es würde also heißen, wenn ich, bezogen auf dein Beispiel, einen Verlust von 1.200 (statt 1.800) realisieren würde, die EUR 300,-- Steuergutschrift erhalten würde und fertig.
Damit wäre dann Freistellungsauftrag immer noch komplett ausgeschöpft und Verrechnungstöpfe auf 0,00.
Ist das so korrekt?
Dieses Szenario strebe ich nämlich an....
am 03.11.2020 19:51
Ja, Thomas, bezogen auf mein Beispiel ist das korrekt.
Sinnvoll ist diese Steuerkosmetik aber nur, wenn die Kosten für den Verkauf und einer eventuellen Wiederanlage des Verkaufserlöses im Rahmen bleiben, damit "die Brühe nicht teurer wird als der Fisch".
am 03.11.2020 20:04
OK, dann noch mal vielen Dank! Natürlich lohnt sich das nur, wenn das Verhältnis einigermaßen passt, das war mir schon klar. Es ging mir wie gesagt nur um die Reihenfolge der Verrechnung. Das ist aber jetzt alles für mich verständlich :-)