Frage!
Habe ein Depot bei der Union geerbt.
Die Fonds sind sehr gut gelaufen. D.h es ist Gewinn entstanden.
Hier bei Consors habe ich Verluste gemacht und einen Verlusttopf.
Kann man den Topf zur Union übertragen?
Ideal wäre es, wenn man nur 50% übertragen könnte!
Ich habe im Netz gelesen, dass dieses nur möglich ist wenn man das Depot hier auflöst.
Stimmt das ??
Das wäre nicht gut.
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Frage-2
Kann man Fonds von der Union zu Consors übertragen?
Wäre ein Verkauf auf Consors möglich?
Sorry Leute das alles ist ein wenig verwirrend.
Wenn ich das Depot bei der Union auflöse, werden dann die Fonds verkauft?
Muss wohl nochmal mit meinen Volksbank Berater sprechen. Das alles ist mir noch nicht klar.
Zur Frage 1 gibt es hier Spezialisten. Da wird sicher jemand antworten.
Zur Frage 2: Alle Wertpapiere können übertragen werden. Danach ist ein Verkauf bei der Consorsbank möglich.
Wenn Du das Depot auflöst, ohne die Papier vorher zu übertragen, werden sie verkauft.
@prrego Guten Morgen,
zur Frage1 gibt es HIER : Depotübertrag und Zusammenführung von Verlustverrechnungskonten? schon einen Beitrag!
V.G.
@prrego Zu Frage 1.
Verlustverrechnungstöpfe bei den Banken kann man nicht zusammenlegen oder übertragen.
ABER!
Du könntest einen Antrag auf Verlustverrechnung bei beiden Depotbanken stellen und diesen Verlust später über deine Steuererklärung geltend machen. Ich rate aber dringend dich genauestens darüber zu informieren, wie das gesamte Prozedere dann für dich aussieht. Hierzu rate ich zu einer Erstberatung bei einem der steuerberatenden Zünften.
Den Antrag zum Formular findest du bei deinen Verlustverrechnungstöpfen.
Hallo @prrego,
...wie ist denn dein Verhältnis zum Erblasser? Bist du Alleinerbe?
Verluste im VVT können nur verrechnet werden, wenn du positive Erträge aus einem Verkauf generierst; erst dann kann verrechnet werden. Entweder über Depotbank ggfs. bei Depotübertrag mit VVT oder andernfalls wie @urvater geschrieben hat über deine Steuererklärung mit vorheriger Beantragung einer Verlustbescheinigung über deine Verluste bei Bank A und die Steuerbescheinigung bei Bank B mit positiven Erträgen, wenn zwei Depotbanken im Spiel sind; allerdings müssen auch positive Erträge aktiv durch Verkauf generiert werden, sonst kann man nichts verrechnen.
( Unterschieden werden natürlich hier VVT Aktien und VVT Allgemein......).
Z.B. Lösung Alleinerbe als Sohn/Tochter/Stiefkinder mit 400.000 Euronen Freibetrag für Erbschaft ------>
Depotübertrag als unentgeltlich Schenkung/Erbschaft unter Ausnutzung des Erbschafts-/Schenkungssteuerfreibetrags und Mitteilung an das Finanzamt über die Höhe der Erbschaft; Kurse der geerbten Fonds am Todestag wären hier für die Höhe der Erbschaft relevant.
Nachweis an die Depotbank mittels Erbschein über Nachlassgericht......
Bei Erbengemeinschaft wird es ggfs. etwas aufwendiger ----->
Wertpapiere können auch an mehrere Erben vererbt werden, sodass eine Erbengemeinschaft entsteht.
Eine Aufteilung der Wertpapiere kann auf zwei Weisen erfolgen.