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Aufsteiger
Beiträge: 2
Registriert: 04.03.2022

Hallo,
ich bin neu hier und habe zum Verkauf von Wertpapieren (ETF) eine Frage, da ich mich auf diesem Gebiet nicht gut auskenne.

Hatte in meinem Depot 2 Positionen:
Bestandstyp Sparplan 150 Stck.   seit 2015
Bestandstyp Frei 300 Stck.  seit 2021. Alle 300 Stck. an einem Tag gekauft.
Beide Bestandstypen sind die gleichen Wertpapiere.
Nun habe ich die freien 300 Stck. verkauft und verstehe die angegebenen  Veräusserungsgewinne nicht. Sie erscheinen mir zu hoch.

Werden bei diesem Verkauf tatsächlich nur die freien 300 Stck. verkauft, oder wird hier nach dem FIFO- Prinzip auch auf die 150 Stck. des Sparplans zugegriffen?

Ich hoffe, ich  habe das verständlich formuliert und Ihr könnt mir darauf eine Antwort geben.

Viele Grüße
Roseho

 

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
Autorität
Beiträge: 4638
Registriert: 06.02.2015

@ROSEHO49 

Beim Verkauf von Wertpapieren müssen immer die zuerst angeschafften Wertpapiere verkauft werden.

 


Aufsteiger
Beiträge: 2
Registriert: 04.03.2022

Danke für die Antwort.

Gilt dieses FIFO- Prinzip denn auch, wenn ich nur die Position der freien Bestandstypen komplett verkaufe?
Mir wurde im Chat erklärt, dass dieses Prinzip sich dann nur auf diese Position bezieht.

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
Routinierter Autor
Beiträge: 89
Registriert: 08.09.2021
Ich bin kein Steuerberater, Profi und habe zudem keine Ahnung, aber

Ich denke, dass das egal sein muss zu was der Bestand gehört. Die Möglichkeiten von Aktiensparplänen sind ja nur ein Konstrukt der Depotbank und steuerlich ist nur egal wie viel Stück welcher Aktie du hast - woher die komken relativ Latte.
So zumindest meine Annahme.
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
Enthusiast
Beiträge: 985
Registriert: 22.11.2016

Das sollte grundsätzlich mit der Kundenhotline geklärt werden.

Grundsätzlich gilt das FiFo Prinzip. Es hätten theoretisch zuerst alle Anteile aus dem Sparplan verkauft werden müssen, die vor dem Einzelkauf angeschafft wurden.

 

ABER: Hier bei der CB ist ja, wie schon beschrieben, ein Sparplan ein anderer Bestand als der Bestand eines Einzelkaufs. Der Verkauf wurde aber für 300 Stk angelegt. Diese sind nur im Bestand des Einzelkaufs vorhanden. Die CB wird in diesem Fall keine zwei Order aufgeben um den vermutlich durch den Sparplan zuvor angelegten Anteil und einen Teilverkauf der Einmalzahlung auszuführen, wenn nur eine Order aufgegeben wurde. Eigentlich hätte die Order abgelehnt werden müssen, da die zuerst angeschafften Anteile nicht der Ordermenge entspricht. An dieser Stelle bin ich mir aber nicht sicher ob das rechtlich tatsächlich so eingehalten hätte werden müssen.

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