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Verfügungsrahmen überschritten, dennoch (Wertpapier-)kredit?

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Gelegentlicher Autor
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Ich bin etwas überrascht, ich konnte Wertpapiere ordern/kaufen, obwohl der Verfügungsrahmen deutlich überschritten war und auch kein Dispokredit vorlag. Sicherlich hat das System gemerkt, dass genug Wertpapiere im Depot sind ("Beleihung"), um höheren Kredit zu bedienen (ich hatte die Beleihung auf 17 % der Wertpapiere von über 50 Stück, alles bluechips beschränkt). 

Warum gewährt Consors einen Kredit, den man nicht beantragt hat oder auch nicht beantragen wollte? Ich finde, das ist nicht mal rechtlich haltbar, da man ja nur Dispo und Wertpapierkredit beantragt hat und nicht darüber hinaus Kredit aufnehmen möchte. 

Also dürfen Sie auch Orders über dieser Grenze erst gar nicht erlauben. Vor dem Wertpapierkredit wurde ich ausgestoppt mangels Deckung, aber jetzt klappt das nicht mehr. 

 

Ich habe testweise die Erhöhung des Wertpapierkredits neulich beantragt, um den Spielraum in Erfahrung zu bringen (man möchte ja auch für den Fall der Fälle nicht diese Überziehungszinsen bezahlen. Ich wollte die Beleihungsquote von nur 17 % auf c. 25 % (!) minimal erhöhen. Dieser wurde abgelehnt, obwohl ich über mehr als 50 Titel halte, darunter kein einzige Aktie über 10 % gut diversifiziert,  sehr konservative Dividendentitel, DAX, S&P500, MDAX, EUROStoxx50 nicht darunter. 

 

Ich hätte mir gewünscht, dass Consors hier das System entsprechend der Aussage so programmiert, dass kein Kredit gewährt wird, sobald der Verfügungsrahmen gesprengt wird. Andererseits ist es unverständlich, warum ich doch das Konto derart überziehen konnte, ohne das das System gemeckert hat. Echt komisch ! Oder ist es eine Masche, Wertpapierkredit absichtlich niedrig zu halten um dann deutliche Überziehungszinsen zu verlangen? Das kommt mir als einzige Erklärung in Frage und das hat Geschmäckle ! Ich war bisher zufrieden aber das hat mich nun wirklich verwirrt! 

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
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Wenn ich Bank wäre, würde ich schnellstens was ändern, wenn Kunden tatsächlich einen Kredit bekommen, die weder ihren Kontostand noch ihren Verfügungsrahmen kennen und trotzdem Wertpapiere ordern.

Ich halte es auch für fahrlässig, dass die Bank solchen Kunden überhaupt einen Wertpapierkredit einräumt.


Gelegentlicher Autor
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Ja, das ist auch meine Sorge; wenn ich mich vertippe oder gar im Kaufrausch bin ;), kennt das System absolut keine Grenze, solange die Beleihungsquote passt, auch über dem Wertpapierkredit, jedoch mit deutlich höheren Überziehungszinsen. Archegos lässt grüßen!
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Update: warte auf Lösung von Consorsbank
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Ich habe gerade - per Kauforder mit absurd niedrigem Limit, aber entsprechend hohem Auftragswert - testweise versucht, meinen maximalen Verfügungsrahmen (=>im AT: verfügbarer Betrag) zu sprengen. Es ist mir nicht gelungen.

Ergebnis:

Fehlermeldung

Die Orderanlage konnte nicht durchgeführt werden, da die erforderliche Deckung nicht vorhanden ist.

 

Das System hat mir nicht einen einzigen EURO Kredit gewährt. Kreditvereinbarung habe ich keinerlei.


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So, wie ich das verstanden habe, wird nur vor Ordererteilung die Kontodeckung geprüft. Um die Deckung zu berechnen wird wohl der aktuelle Quote am gewählten Handelsplatz verwendet. Bei (Teil-)Ausführung der Order findet wohl keine weitere Prüfung der Deckung statt.

 

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
Gelegentlicher Autor
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@ stocksour

 

Ja, das war bei mir bisher auch so und das fand ich gut. Aber nachdem ich den Kreditrahmenvertrag unterschrieben und den Wertpapierkredit als weiteren Verfügungsrahmen angezeigt bekam, änderte sich alles. Ich durfte nicht nur den Rahmen aus dem Kreditvertrag voll ausschöpfen sondern auch deutlich darüber gehen und es war nicht eine Order, es waren mehrere und da hat das System mich nicht ausgestoppt. 

 

Was ist der Sinn vom Wertpapierkreditlimit, wenn ohnehin das Limit nicht eingreift? Außer dass man statt 5,5 % die deutlich höhreren doppelten Überziehungszinsen bezahlt. 

 

Ich finde, Consors hätte weitere Aufträge über dem Wertpapierkreditlimit nicht ausführen dürfen. Warum diese Funktion nur dann eingreift wenn man kein Wertpapierkredit hat, bleibt mir schleierhaft. 

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Wenn ein Kreditvertrag ein Limit beinhaltet, ist es von beiden Vertragspartnern einzuhalten.

In der Praxis bedeutet das: Gläubiger stellt bis zum Limit Geld zur Verfügung - Schuldner zahlt Zins und tilgt.

Ob die Bank ein Überschreiten des festgeschriebenen Limits unterbinden MUSS, entzieht sich meiner Kenntnis, und die AGB darauf zu überprüfen habe ich gerade keinen Bock.

 

Persönlich beschränke ich meine Trading-Aktivitäten auf das, was ich als Kontostand bei jeder Order im Blick habe; Fremdfinanzierung ist für mich generell tabu, erst recht bei der Geldanlage. Da bin ich stockkonservativ.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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