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Umwandlung ADR in russische Originalaktien | Wann wird Consors aktiv?

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Gelegentlicher Autor
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Jeder der aktuell ADRs im Depot hat, kennt die Problematik. Die russische Regierung hat ein neues Gesetz erlassen, das es ausländischen Investoren erlaubt, American Depositary Receipts (ADRs) in Aktien umzuwandeln. Die SdK hat bereits eine Leitfaden rausgegeben. Andere Broker sind bereits aktiv und wandeln die ADRs um. Nur Consors wird stellt sich bisher stur und wird nicht aktiv.

 

Gern füge ich hier für alle den Leitfaden der SdK bei

https://sdk.org/assets/Klageverfahren/Russland/Russische-Wertpapiere-2.pdf

 

Hat hier jemand von Consors schon eine positive Rückmeldung erhalten bzw. eine Meldung wie hier vorgegangen wird. 

 

Ich freue mich über zahlreiche Rückmeldungen!

 

 

 

 

 

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
Gelegentlicher Autor
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Weiß jemand wie man Consors anzeigen kann?

Denke auch, umso mehr umso besser

 

Habe es jetzt der Bafin gemeldet

Werde anzeige erstatten und noch eine Frist setzen.

 

Und Consors in München mal besuchen, mal schauen was das bringt.

 

Seit 2 Monaten transferieren sie mein Konto nicht, sie sind der Informationspflicht nicht nachgekommen etc.

Denke da findet man genug.

 

Der Oli sammelt hier ja schon fleißig Kontakte und so kann man alle Infos sammeln.

Dazu habe ich meine ganzen ETF usw. storniert, alles womit Consors Geld verdient.

 

 


Regelmäßiger Autor
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Hallo @Mar26 

 

stellen stellen Sie Strafantrag gem. § 246 StGB (Unterschlagung) und § 266 StGB (Untreue). Tragen Sie am besten Quellen zusammen, die belegen, dass seitens Clearstream und durch andere Banken der Umtausch angeboten wird. Geben Sie auch den entsprechenden Gegenwert der unterschlagenen Sache an. Weisen Sie nach, wann Sie die Weisung(en) erteilt haben und wann die Absage(n) bekamen und mit welcher Begründung. Je mehr "Gehalt" Sie in die Anzeige hineinlegen, je eher wird das ganze ernsthaft verfolgt. Es hat ca. 1h gekostet und das sollte es uns allen wert sein.

 

Meine Anzeige liegt seit eben in der Fachabteilung für solche Kandidaten bei der Polizei.

 

Viele Erfolg und freundliche Grüße.


Gelegentlicher Autor
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Deadline:­ 05.08.22, 12 Uhr

 

In der Tat. Bei mir wurden Aktien einfach auf 0 gesetzt. Ich wurde enteignet. 

 

 A1JB8NAktie200,00--n.a.0,00 EUR05.08.22 n.a.0,00 EUR

 

NOVOLIPETSK STEEL und Gazprom sind noch da, aber ich denke mal, diese Werte sind auch weg. 

 

Nicht mal in den Verlusttopf wurde das eingebucht. 

 

Ein Anruf bei Consors hat nichts gebracht, die geben keinerlei Auskunft. 

 

 

 

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
Regelmäßiger Autor
Beiträge: 22
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Gerne stelle ich hier allen Betroffenen meine Erwiderung auf die Begründung mit EU 264/2014 zur Verfügung, die uns von Consors seit heute präsentiert wird:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
danke für Ihre Antwort.
 
Zwar wird der russische Zentralverwahrer NSD an Pos. 101 der Liste sanktionierter juristischer Personen geführt, jedoch fließen der NSD durch einen Umtausch "ADR zu Aktie" keine Geld- bzw. Vermögenswerte zu. Die den DR zugrunde liegenden Aktien werden und wurden schon VOR Beginn des Krieges und Inkrafttreten von EU 269/2014 bereits dort verwahrt. Durch einen Umtausch werden sie lediglich vom dortigen Konto der Bank of New York Mellon ausgebucht und (in meinem Fall) dem dortigen Konto der Gazprombank gutgeschrieben. Dieser Vorgang ist rechtskonform mit EU 269/2014 & EU 2022/1354, da er lediglich eine Umbuchung zwischen Konten von nicht sanktionierten juristischen Personen ist.
 
Ihre Weigerung verstößt somit gegen geltendes Recht. Da Sie dies wissentlich tun, denn Sie haben die zugrunde liegenden Rechtnormen selbst benannt, stehen sogar grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz im Raum. In diesem Zusammenhang weise ich Sie hiermit auf Art. 10, Abs. 1 der Verordnung hin, der ausdrücklich regelt, dass Sie für durch fahrlässiges Handeln beim "Einfrieren...Zurückhalten der Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen" entstehenden Schaden haftbar gemacht werden können. Allein durch diesen Hinweis kann Fahrlässigkeit bereits jetzt ausgeschlossen werden und grobe Fahrlässigkeit ist die Folge.
 
Sie haben also noch ein paar Tage Zeit, meine Weisung zu befolgen, bevor ein Anspruch auf Schadenersatz gegen Sie entsteht.
....
 
Mit freundlichen Grüßen

Gelegentlicher Autor
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Registriert: 20.09.2016

👍wunderbar sgerhard. Da helfe ich gern mit. 


Gelegentlicher Autor
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Registriert: 05.08.2022
Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihre o. g. Eingabe. Darin führen Sie aus, dass die Consorsbank den Tausch russischer ADRs in die zugrundeliegenden Aktien ablehnen würde.

Hinsichtlich der dargestellten Weigerung der Consorsbank, Ihren Auftrag zum Umtausch der ADR auszuführen, habe ich die Bank gebeten, kurzfristig Stellung zu nehmen. Sobald mir die Stellungnahme vorliegt, werde ich mich wieder an Sie wenden.

Mit dem beigefügten Merkblatt möchte ich Sie darüber informieren, wie ich Ihre Beschwerde prüfen werde. Auch möchte ich Sie über den Umfang meiner Möglichkeiten, Ihnen zu helfen, informieren. Besonders möchte ich darauf hinweisen, dass ich keinen Rechtsrat erteilen und – anders als der Ombudsmann oder ein Gericht – Ihnen keinen Schadensersatz zusprechen kann.

Hinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Beschwerdeverfahrens erhalten Sie über den folgenden Link:
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Gelegentlicher Autor
Beiträge: 10
Registriert: 08.08.2022

Ein Übertrag und Umtausch von Gazprom ADRs zur Gazprombank ist möglich!

 

Ein guter Bekannter, der seine Gazprom ADRs bei einer anderen Bank deponiert hatte, wurde von der Bank mit einem Schreiben vom 20.07.2022 unter anderem darüber informiert, dass er der Bank kurzfristig - wohl bis zum 08.08.2022 - einen Auftrag erteilen könne, um seine Gazprom ADRs kostenpflichtig auf ein Depotkonto bei einer russischen, nicht sanktionierten Bank zu übertragen und umzutauschen. Hierfür müsse er der Bank einen ausdrücklichen Auftrag erteilen und die vom DR-Agenten verlangten Daten zur Empfängerbank mitteilen, auf der die Aktien dann verwahrt werden sollen.

Mein Bekannter hatte bereits Anfang Juli per eMail ein Depotkonto bei der Gazprombank eröffnet.

Am 26.07.2022 erteilte mein Bekannter der Bank per eMail den Auftrag, seine Gazprom ADRs auf sein Depotkonto bei der Gazprombank zu übertragen und umzutauschen, mit Angabe der für den DR-Agenten nötigen Daten zur Empfängerbank, eben der Gazprombank. Diesen zuvor per eMail an die Bank gesandten Auftrag musste er dann noch ausgedruckt und unterschrieben im Original bei seiner Filiale der Commerzbank abgeben.

Heute, am 08.08.2022, hat mich mein Bekannter angerufen und mir erzählt, dass die Gazprom ADRs aus seinem Depot bei der Bank ausgebucht sind und die Bank die Gebühren für den Übertrag und den Umtausch in Höhe von knapp 62 EUR von seinem Girokonto abgebucht hat. Ich glaube, mein Bekannter hatte so um die 3.500 Stück Gazprom ADRs.

Ob und wann die gewandelten ADRs als russische Originalaktien in seinem Depot bei der Gazprombank eingebucht werden, ist natürlich noch offen und bleibt abzuwarten. Aber sicher ist, dass die Bank den Auftrag dazu angenommen und wohl auch ausgeführt hat.

 

Die gleiche verlässliche Geschichte weiß ich von einem anderen Bekannten, dessen Gazprom ADRs bereits am 02.08.2022 aus seinem Depot bei einer anderen Bank ausgebucht wurden, nachdem er die andere Bank kurz zuvor mit dem Übertrag und dem Umtausch seiner Gazprom ADRs auf sein Depot bei der Gazprombank beauftragt hatte. Die Bank hat wohl sogar den Übertrag und den Umtausch kostenlos ausgeführt, weil meinem Bekannten hierfür bisher noch keinerlei Kosten in Rechnung gestellt oder vom Girokonto abgebucht wurden. Aber auch dieser Bekannte weiß aktuell noch nicht, ob und wie die umgetauschten russischen Originalaktien in seinem Depot bei der Gazprombank eingebucht wurden, weil auch er noch nicht persönlich bei der Gazprombank in Russland war, um die zwingend notwendige Identifizierung durchführen zu lassen, was aber auch ein entsprechend Bevollmächtigten übernehmen kann.

 

Für mein Dafürhalten ist das Vorgehen - oder besser das ‘Nicht-Vorgehen‘ - der Consorsbank in dieser Angelegenheit schlichtweg unsäglich und hoch kritisch - es ist, als würde man einen toten Esel reiten. Entsprechend führe ich auch schon seit Wochen Schriftverkehr mit der Consorsbank.

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Übrigens: Das in dem Post Bundesbank bestätigt, dass die Ausrede von Consors eine Lüge ist. Fall liegt jetzt bei der BAFIN. von dem User „VertrautePerson“ am 02.08.2022 veröffentlichte Antwortschreiben der Deutschen Bundesbank ist echt; siehe Seite 27 hier in diesem Thread!

 

Die da genannte Telegram-Gruppe habe ich zwar nicht gefunden, aber dafür habe ich den in dem Schreiben namentlich genannten Herrn Daniel Strobl gefunden und mit ihm persönlich telefoniert. Der Herr Daniel Strobl arbeitet tatsächlich bei der Deutschen Bundesbank, Hauptverwaltung in Bayern, im Servicezentrum Finanzsanktionen.

 

Der Herr Daniel Strobl hat mir die Echtheit seines Antwortschreibens bestätigt und mir den Inhalt seines Schreibens nochmals ausführlich und verständlich erläutert.

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Aus allen Statements hier  liest sich eine Gemeinsamkeit heraus:

Der Umtausch geht bei DEUTSCHEN Banken, irgendwie, aber er geht.

Consors gehört den Franzosen und die deutschen Besitzer russischer ADRs dürfen gefälligst das machen, was die Franzosen wollen.
Vom mir aus können sie das auch in Frankreich mit französischen Kunden machen

Die Frage ist nur, unterliegen wir hier in Deutschland als deutsche Kunden dem deutschem Recht oder sind wir Opfer bzw. die **bleep** und sollen gefälligst nach französischer Pfeife tanzen?
Ich glaube immer noch hier gilt deutsches Recht und die Auslegung der Deutschen Bundesbank, egal was die Franzosen wollen. 


Man denke nur an die immerwährende Nutzung der SecurPlus App bei jedem Einloggen. 
Bei deutschen Banken reicht Verifizierung alle 90 Tage, hier jedes Mal aufs Neue.

Das Ganze ist ein Fall für die Bankenaufsicht, also die Bafin, da hier unterschwellig deutsches Recht untergraben wird bzw. eine Auslegung von Sanktionen existiert, die garantiert uns, die Kunden der Consorsbank gegenüber den Kunden anderer deutscher Banken diskriminiert. Genau DISKRIMINIERT und damit wirtschaftlichen Schaden zufügt. 
Nichts anderes ist dieses Theater.

 

Es muss eine verpflichtende Handlungsanweisung oder Richtline erlassen werden. 
Nur leider ist es für uns wohl zu spät.

Wenn Consors oder BNP Paribas meint, dass was wir als russiche ADR Besitzer quasi auf der "Sanktionsliste" geführt sind, die richtige Politik ist, dann sollen sie das. Sie müssen mit dem Exodus der Betroffenen leben. 
Sind zum Glück nicht die einzige Bank in Deutschland.

Ich lasse mich jedenfalls nicht anlügen.


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Ich hatte zwischenzeitlich mit der BaFin telefoniert. Dort wurde mir mitgeteilt, dass die Consorsbank keine deutsche Bank ist, sondern eben nur die deutsche Niederlassung einer französischen Bank. Daher könne die BaFin auch nur eingeschränkt auf die Consorsbank ‘einwirken‘ … Die BaFin ist wohl auch nur ein ‘toter Esel‘ …

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