Moin Community,
und zwar liefen bei mir heute zwei Trailing Stop Loss Orders in die Ausführung (Da meine Apple Aktien teils gekauft und teils aus Sparplan kamen, musst ich zwei Stop Loss Orders einrichten).
Per ausgeführter Order Übersicht habe ich die eine Order á 48 Stck zum Ausführungskurs von 97,92 EUR verkauft => Gesamtwert: 4.700,16 EUR
Nach Abzügen (Gebühren etc.) per Kostenausweis ist der Ausmachender Betrag 4.639,41 EUR
Auf meinem Verrechnungskonto bekam ich die WP Abrechnung über nur +4.105,19 EUR
Die zweite Order waren 24 Stk zum Ausführungskurs von 97,92 EUR verkauft => Gesamtwert: 2.350,08 EUR
Nach Abzügen (Gebühren etc.) per Kostenausweis ist der Ausmachender Betrag 2.317,23 EUR
Auf meinem Verrechnungskonto bekam ich die WP Abrechnung über nur +2.159,67 EUR
Bin ich grad zu blöd, oder wo sind meine ~600€ aus der ersten und die ~200€ aus der zweiten Order geblieben?!
Hallo @VIERcnt,
werden Wertpapiere mit Gewinn verkauft wird die Abgeltungssteuer direkt abgeführt, wenn die Verlustverrechnungstöpfe leer sind und der Freistellungsauftrag ausgeschöpft ist. Eine genaue Aufschlüsselung, wie viel Steuern abgeführt wurden, steht in der Orderabrechnung drin. Diese ist voraussichtlich heute Abend in OnlineArchiv zu finden.
Grüße
immermalanders
Nein, das nachträglich "holen" per Freistellungsauftrag geht nicht.
Du kannst dir den Betrag jedoch per Steuererklärung nächstes Jahr vom Finanzamt holen. Die haben das Geld ja jetzt von der Bank bekommen (bzw. werden sie es in den nächsten Tagen).
(...) nachträglich "holen" per Freistellungsauftrag geht nicht. (...)
Das ist m. W. nur "im Prinzip" richtig.
Beim nächsten Aktienverkauf von @VIERcnt und auf jeden Fall zum Jahresende erfolgt mit der "Nachträglichen Verlustverrechnung" eine Steuerverprobung, bei welcher der zu diesem Zeitpunkt vorhandene Freistellungsauftrag(srest) berücksichtigt wird, mit entsprechender sofortiger Steuergutschrift auf das Verrechnungskonto.
Hallo @stocksour,
erstmal Danke für deine Antwort.
Magst du das etwas weiter ausführen?
Natürlich wäre es kein Problem, nächstes Jahr die Steuererklärung zu machen und demnach die ~801€ "zurückzuholen" - ärgerlich ist's allemal nur jetzt erstmal auf den Anteil verzichten zu müssen (Hausbauer, juhu).
Weiter ausführen im Sinne von - zur Nachträglichen Verlustverrechnung - muss ich da gesondert etwas tun?
Oder könnte ich evtl. eine weitere Position schließen um die von dir genannte "sofortige Steuergutschrift" i.h.v. den 801€ gutgeschrieben zu bekommen?
Ich habe dieses Jahr, neben Apple heute, nur eine weitere große Positionen geschlossen (~1200€ im Plus ==> 25% Abgeltungsteuer 300€ ebenfalls abgegangen).
Vielen Dank,
VIERcnt
€dit: der Freistellungsauftrag ist seit kurz nach dem Verkauf bei der Consors eingereicht - 801€ offen, 0€ verbraucht, logischerweise.
Diese Verrechnung findet nur zum Quartalsende statt?
Sollte ich evtl eine derzeitige Verlustposition schließen um die 801€ auszulösen?
Sorry für die Verwirrung.
Hallo, @VIERcnt ,
wegen einer Palette Ziegel irgendetwas überstürzen bringt hier gar nichts, und um die Sache zu relativieren:
Du bekommst nicht den Freibetrag in Höhe von 801€ zurück, sondern nur die Steuern, die Dir der Freibetrag erspart hätte, wenn Du ihn rechtzeitig eingereicht hättest.
Also rund 200€, die wahrscheinlich in der Richtfestkasse am besten aufgehoben sind.
Frohes Schaffen.
Hallo @stocksour,
du hast mir ein Grinsen aufs Gesicht gezaubert - da gebe ich dir vollkommen Recht.
Außerdem - um das Thema abzuschließen - du hattest Recht.
Ich habe heute auf meinem Verrechnungskonto einen 200€ Posten mit der Aufschrift "Nachtr. Verlustverrechnung".
==> Alles wieder im Lot - der Freistellungsauftrag ist demnach ausgeschöpft 🙂
Danke euch allen!
VIERcnt