Hallo,
warum werden Totalverluste nicht als Verluste verrechnet?
Vielen Dank für eine Antwort.
Hallo @LouLou06 ,
Derivative Totalverluste sollten im Allgemeinen Verlustverrechnungstopf auftauchen.
Welches Teil war denn totalverlustig? WKN? Optionsschein? Knock out? Faktorzertifikat? oder???
Grüße
onra
Guten Morgen onra,
vielen Dank für die Info.
Es handelte sich außschließlich um Aktien.
Ich habe es bisher noch nicht geschafft, auch Verluste im Einzelnen nach verlustigen Aktienverkäufen irgendwo aufgeführt zu finden. Im Verlustverrechnungstopf werden nur allgemein die mit den Gewinnen verrechneten Verluste aufgeführt.
Schönen Sonntag
Guten Morgen @LouLou06 ,
.....ja, dann schau dir bei Gelegenheit und einem Pott Kaffee mal die einzelnen Verkaufsabrechnungen an, da sollten die Verluste, die in den Aktien-Topf geflossen sind, jeweils dokumentiert sein.
Auf der Abrechnung steht dann:
"Infos bei Verlust von Aktien"....
Veräußerungsverlust nach Differenzmethode.......- x€
In den Verrechnungstopf Aktien eingestellt........x€
und weiter unten:
"Salden nach dem Geschäft"...
Verrechnungstopf Aktien nach dem Geschäft.......x€
Verrechnungstopf Allg. nach dem Geschäft.........y€
Verrechnungstopf QuSt nach dem Geschäft........z€
Sparerpauschbetrag nach dem Geschäft..........?€
Viel Vergnügen bei deiner Recherche...:).
Grüße
onra
Wenn ich das Jahressteuergesetz 2019 richtig verstanden habe, kann man bei einem Totalverlust beim Verkauf von Aktien und Anleihen (nach einer Firmenpleite), nur noch maximal einen Verlust von € 10.000 pro Jahr mit den entsprechenden Gewinnen verrechnen. Dies passiert wohl nicht mehr automatisch und man muss diese Verluste in der nächsten Steuererklärung angeben, damit man diese mit Gewinnen verrechnen kann. Wenn ich das richtig gelesen hab, hat die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) eine Klage gegen diese gesetzliche Neuregelung angekündigt. Solange eine solche Klage nicht entschieden ist, könnte man für den Steuerbescheid 2020 Einspruch einlegen und den Ausgang der Klage abwarten.
Hallo @immermalanders ,
....wenn das denn so kommen wird, dann gilt der Kram aber erst ab dem 01.01.2021!
Momentan dürften die Verluste noch ohne irgendeine Deckelei verrechnet werden können.
Liebe Grüße
onra
Ab 2021 soll die Verrechnung von Verlusten aus Termingeschäften auf € 10.000 pro Jahr begrenzt werden. Wenn ich mich richtig erinnere, gilt die Regelung zur begrentzen Verlustverrechnung bei Totalverlust (aus einer Firmenpleite) bei Aktien und Anleihen bereit seit Anfang 2020.
Hallo @immermalanders ,
...ja, hast recht für Totalverlust-Aktien.....ab 2020. Quelle hängt dran:
https://www.biallo.de/recht-steuern/news/wie-anleger-verluste-steuerlich-geltend-machen-koennen/
Grüße
onra
Hallo immermalanders,
vielen Dank für die hilfreiche Info.
Schönen Abend noch
LouLou06