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TUI: Kapitalerhöhung gegen bar und die Möglichkeiten

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Liebe Community,

 

ich habe noch nie eine Kapitalerhöhung mitgemacht und dementsprechend fehlt das Wissen respektive der richtige Umgang damit. Als Kleinaktionär von TUI wurde ich formell über die staatliche Beteiligung informiert, die die Tage in den Medien ist. Nun muss ich eine Weisung angeben, allerdings --- und da bin ich ehrlich --- kenne ich mich nicht aus und würde nicht auf Anhieb wissen, was für mich das Beste ist? Vielleicht hat jemand Lust, mir kurz (gerne auch ausführlich wer mag) zu erklären, welche Entscheidung in meinem Sinne die beste ist. Hier die Erklärung zur Kapitalerhöhung gegen bar:

 

Screenshot 2021-01-07 123534.png

Das sind meine Optionen:

Screenshot 2021-01-07 123553.png

 

Ich bin Euch für Eure Hilfe, Eure Zeit und das Engagement sehr dankbar.

Viele Grüße

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Wie kann es sein das in allen Fachzeitschrift steht das man das Bezugsrecht bis 22.01.2021 Handelsschluss aber die consorrsbank hier ein ganz anderes Datum angibt! In allen drei Fachzeitschrift die ich abonniert habe bzw. Online abonniert bin steht 22.01.2021! Davon bin ich auch ausgegangen und muß nun feststellen das die consorsbank sich nicht dran hält. Wie kann das sein? Selbst bei der ING-DiBa wird der 22.01.2021 angegeben.
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Hallo @Damid ,

...diese Frage kann dir nur die Kundenbetreuung beantworten. So viel ich weiss, läuft die Frist am 21.01.21 ab.....:(.

 

LG

onra

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Beiträge: 4
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Vielen Dank für die Rückantwort
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@Damid 

Es ist richtig, dass der Bezugsrechtshandel bis zum 22.01.2021 geht. Bezugsrechte, die am letzten Tag des Bezugsrechtshandels noch im Depot sind, werden von Consors automatisch verkauft und somit ist eine Weisung am letzten Tag nicht mehr möglich.

 

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Vielen dank immermalanders für deine Rückantwort. Für mich stellt sich hier die Frage wieso die consorsbank einen anderen Weg einschlägt wie wo andere angegeben ist. Der Bezugsrecht soll ja bis 22.01.2021 bis Handelsschluss möglich sein. Dies bietet aber die consorsbank nicht an. Hier stellt sich für mich die Frage wieso nicht. Es muss ja ein einheitliches vorgehen geben.
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@Damid 

Im Xetra-Rundschreiben 001/2021 steht:

Am Ende des vorletzten Handelstages des Bezugsrechts werden alle offenen Orders gelöscht.

Am letzten Handelstag endet der Handel mit einer Schlussauktion. Diese beginnt frühestens um 11:45 Uhr ME(S)Z mit einer Dauer von mindestens fünf Minuten und ggf. anschließender Trade-at-Close-Periode bis 12:00 Uhr. Es findet an diesem Tag keine Mittagsauktion statt.

 

Somit ist klar definiert, bis wann die Bezugsrechte handelbar sind. In sehr vielen Fällen findet am letzten Handelstag nur ein verkürzter Handel des entsprechenden Wertpapiers statt. Die jeweilige Bank verkauft die Bezugsrechte am letzten Tag vor dem Handelsende, wenn keine Weisung vorliegt.

 

Was würde denn passiert mit den Bezugsrechten passieren, wenn die Bank diese nicht verkauft und die Bezugsrechte auch nicht ausgeübt wurden? Verfallen diese wertlos?

 


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@Damid :

Das Ende der Weisungsfrist liegt immer VOR dem Ende des Bezugsrechtshandels, übrigens auch bei der von Dir erwähnten Fremdbank.

Börsenbriefschreiber werden Dir im Detail nie eine saubere Handlungsanweisung vermitteln; sie arbeiten ja nicht am Objekt.

 

Die CB hat umfassend über das zugegeben für manche sehr komplexe Verfahren informiert und zusätzlich allen TUI-Aktionären zu Beginn der Bezugsfrist 14 FAQ ins Online Archiv gestellt, unter anderem diese:

 

6. Findet an den deutschen Börsenplätzen Bezugsrechtshandel statt?
Der Bezugsrechtshandel an den deutschen Börsenplätzen, die den Handel anbieten, findet vom 08.01.2021 bis zum 22.01.2021 statt. Es fallen für diese Orders Gebühren gemäß unserem Preis- und Leistungsverzeichnis an.

Liegt Ihre Weisung nicht bis spätestens 21.01.2021, 10:00 Uhr vor, werden wir gem. Ziffer XIV Nr. 15 Absatz (1) unserer Sonderbedingungen für den Handel in Finanzinstrumenten Ihre Bezugsrechte am letzten Handelstag unlimitiert verkaufen.
Wichtiger Hinweis:
Bezugsrechte, die von Ihnen erst am letzten Handelstag erworben werden, werden von der
Consorsbank am letzten Handelstag nicht mit verkauft. Es obliegt Ihrer eigenen Verantwortung, diese gegebenenfalls wieder zu veräußern.

 

Zeit für die Weisung war nun wirklich genug, und wer bis zuallerletzt Bezugsrechte handeln will, muss selbst wissen, wann Schluss ist. Das steht natürlich auch nicht in einem Börsenbrief. 

 

 


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Hallo, erstmal vielen Dank für die Antworten auf meine Frage.
@stocksour, natürlich gab es Zeit genug und ja man sollte wissen wann Schluss ist. Und genau da ist ja für mich der Knackpunkt, wenn es heißt bis ZUM 21.01. dann bedeutet dies für mich das ich bis zum Schluss des Tages noch die Möglichkeit habe, egal um was es geht, zu kaufen oder verkaufen. Das hier von der CB eine Frist gesetzt wurde war mir leider so nicht bewusst bzw. klar auch zum Teil mein Verschulden da ich mich hier auf meine Abodienste und auch das Internet verlassen habe. Habe nun Leergeld bezahlt und wird mir sicher nicht nochmal passieren;). Wie heißt es so schön man lernt nie aus. Vielen Dank nochmals Vorallem auf die so schnelle Antwort.
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Na hoffentlich nur Lehrgeld und nicht Leergeld. Smiley (überglücklich)

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Registriert: 12.01.2019

Hallo @all,

....mal wieder ein bischen TUI unter 4€.....?........unter 3,5....?......unter 3....?

Könnte sein, dass durch die gigantische Verwässerung auch noch mehr Südpol angesagt sein könnte.....; mal sehen, was kommt.....:).

LG+

onra

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