Hallo,
hat jemand eine Empfehlung für eine Klage gegen Wirecard, bei der die Kanzler einen Teil des hoffentlich erstrittetenen Geldes als Honorar einbehält? Möchte nicht noch mal Geld investieren.
Danke und Gruß
Das Thema (allerdings ohne Kanzler) wurde hier bereits diskutiert.
gemeint ist wohl nicht die Kanzler (-in), sondern die (Anwalts-) Kanzlei.
Jeder Rechtsanwalt kann heute unter engen Voraussetzungen ein Erfolgshonorar vereinbaren, bei dem die Höhe der anwaltlichen Vergütung von der Höhe des erstrittenen Geldes abhängig ist.
Ob das sinnvoll ist, den Anwalt sozusagen zur Partei zu machen, vermag ich nicht zu beurteilen.
Sinnvoll erscheint mir persönlich nur Dein Ansatz, nicht dem schlechten Geld noch gutes Geld hinterherzuwerfen. Mund abputzen, unter Betrug abhaken, Betrag zur Insolvenztabelle anmelden, mehr wird doch derzeit eh nicht möglich sein.
Einfach mal die homepage der
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. besuchen.
Die machen das für ihre Mitglieder kostenlos.
Aber dazu muss man auch Mitglied sein.
Und wenn nicht: schön das Kleingedruckte lesen, ob bei einer nachträglichen Mitgliedschaft auch der Anspruch besteht.
@Hawkwind schreibt:
"Aber dazu muss man auch Mitglied sein."
Genau das stand doch auch in meinem Posting.
Und was kostet so eine Mitgliedschaft? Peanuts.
Aber es gibt sie immer wieder, die Abstauber, die alles kostenlos haben wollen.
Ich zahle gerne für kostengünstige Leistungen, teure Beratungen lehne ich aber ab.
Besonders wenn deren Angebote dann Dauerkosten nach sich ziehen.
Dieser FAZ-Artikel dazu ist aufschlussreich:
Danke für die Antworten
Gibt es zu dem Thema irgendwie einen Update?
Ich bin über einen Aktiensparplan zur Aktie gekommen.
Mein nicht realisierter Schaden liegt bei nur 500 EUR.
Würde mich auch gerne einer Sammelklage anschliessen.