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Steuerintransparente Fonds... Steueralptraum?

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
Routinierter Autor
Beiträge: 117
Registriert: 13.11.2014

Ich wollte einen bestimmten ETF kaufen und habe diese Warnung erhalten:

 

Steuer intransparente Fonds

Sie haben einen Fonds gewählt, welcher von den deutschen Finanzbehörden gegenwärtig als "intransparent" eingestuft wird, weil dieser die für Deutschland steuerlich relevanten Daten bisher nicht vollständig offenlegt. Wir möchten Sie deshalb darauf hinweisen, dass bei solchen, sog. "intransparenten" Fonds jährlich gegenwärtig entweder 6 % des Anlagebetrages oder 70 % der jährlichen Kurssteigerung fiktiv besteuert werden. Dies unabhängig davon, ob Sie im Veranlagungszeitraum tatsächlich Kursgewinne realisiert haben. Die Besteuerungsgrundlagen können sich ändern. Aus Gründen der Aktualität oder für weitere Einzelheiten, die den von Ihnen ausgewählten Fonds betreffen, wenden Sie sich deshalb ggfs. bitte an Ihr Betreuungsteam.
 
Hat jemand Erfahrungen mit solchen Fonds?
 
Wie ist das "fiktiv" zu verstehen? Werden mir da tatsächlich 70% der Kursgewinne weggenommen? Oder 70% mit den üblichen 26,x% besteuert? Kann ja eigentlich nicht sein... Muss ich da selber was angeben, oder behält der Broker das Geld automatisch ein? Kann man was mit der Steuererklärung zurückholen?
 
Es handelt sich um einen Indexfond, der wohl in Deutschland nicht für Privatanleger gedacht ist. In diversen anderen Ländern ist der durchaus "handelsüblich", es handelt sich dabei um einen sehr großen Fonds (weltweit unter den Top 10?). Er wird aber gelegentlich in geringen Mengen auch an deutschen Börsen gehandelt. Leider gibt es anscheinend keine lokale, europäische Alternative für diesen Index.
 
Kennt jemand was besser geeignetes auf MSCI EAFE oder MSCI World ex US?
 
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
Routinierter Autor
Beiträge: 117
Registriert: 13.11.2014

http://blogs.pwc.de/steuern-und-recht/2014/10/09/pauschalbesteuerung-fuer-intransparente-investmentf...

 

http://www.steuernsparen.de/tipps-zur-steuererklaerung/anleger/1388-strafbesteuerung-bei-intranspare...

 

Zitat:

Investmentgesellschaften sind verpflichtet, eine Vielzahl von Daten für Besteuerungszwecke zu veröffentlichen.

Falls die Fondsgesellschaft die Besteuerungsgrundlagen nicht in der vorgeschriebenen Form veröffentlicht (sog. intransparente Fonds), greift eine rigide Pauschalbesteuerung...

 

Im Fall der Pauschalbesteuerung sind steuerpflichtig:

  • die Ausschüttung in voller Höhe zuzüglich 70 Prozent der Kurssteigerungen, d. h. des Mehrbetrags in Höhe der Differenz zwischen dem festgesetzten Rücknahmepreis am Jahresende und Jahresanfang.
  • unabhängig vom Wertzuwachs mindestens sechs Prozent des letzten Rücknahmepreises am Jahresende, sodass auch im Fall des Kursverlustes eine Besteuerung erfolgt. Wird kein Rücknahmepreis festgesetzt, ist der Börsen- oder Marktpreis maßgebend.
  • bei Veräußerung der Zwischengewinn in voller Höhe; falls dieser nicht ermittelt und veröffentlicht wird pauschal 6 Prozent des Veräußerungserlöses.

Nun hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die deutsche Pauschalbesteuerung von intransparenten Fonds ab 2004 gegen den Grundsatz der Kapitalverkehrsfreiheit verstößt und damit EU-rechtswidrig ist.

http://curia.europa.eu/juris/fiche.jsf?id=C;326;12;RP;1;P;1;C2012/0326/J&lgrec=de&language=de

 

Nach dieser Entscheidung wird sich in Kürze nun auch der Bundesfinanzhof mit der Frage beschäftigen, ob die rigide Pauschalbesteuerung für intransparente Fonds ab 2004 rechtens ist (Aktenzeichen: VIII R 27/12 und VIII R 36/12).

Es darf angenommen werden, dass die Richter die Regelung kippen werden. Denn der BFH hatte ja schon die pauschale Strafbesteuerung der "schwarzen" Fonds vor 2004 als Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit und damit als EU-rechtswidrig beurteilt (Aktenzeichen III R 24/07 und  VIII R 2/06).

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