Hallo, mit welcher Summe muss ich bei den Spin Off Stücken der BIOVERATIV-Inc. rechnen, da hieraus lt. Mitteilung der Consorsbank ein steuerpflichtiger Ertrag entsteht.
So pauschal kann das (wohl) niemand sagen. Es ist abhängig, zu welchem Wert eingebucht wird und wie es steuerlich behandelt wird.
Ich habe jetzt 2 Spin-Offs hinter mir, und beide wurden unterschiedlich steuerlich abgewickelt. Beim einen (HP) wurden die neuen Aktien mit dem Wert X eingebucht und steuerlich wie ein Kapitalgewinn gehandhabt (25 % Kap., 5,5 Soli). Hier war der Aufschrei (in Deutschland) gross und die Sache ist (hoffentlich) noch nicht abgehandelt (Einspruch läuft noch). Beim zweiten wurden die neuen Stücke eingebucht und fertig (EON). (Was natürlich die spätere steuerliche Handhabung offen lässt ...)
Da die angegebene Aktie aus USA stammt (WKN A2DJWL / ISIN: US09075E1001 (?)) ist vielleicht von einem Scenario wie bei HP auszugehen.
Staudamm24
Vielen Dank an Staudamm24 für die Info.
Genau wie bei HP ist es auch bei eBay/Paypal gelaufen. Das möchte ich gerne vermeiden - doch beim Verkauf vor dem 2.2.2017 (spin-off-Termin) fahre ich ca. 20% Verlust ein. Also werde ich den Spin-off wohl mitmachen ?!
Letzendendlich wohl ein Rechenexempel:
A- wenn du jetzt verkaufst und die genannten 20 % Verlust einfährst, weisst du, was dir bzgl Verlust gutgeschrieben wird.
B- machst du den Spin Off mit, musst du (evtl. oder wahrscheinlich) mit Kap.Ert.St. und Soli für einen Betrag X rechnen (hast du dich mal informiert, ob schon irgendwelche Zahlen genannt wuden, zu welchem Wert die neue Aktie gepreisst werden könnte ?)
Im Falle B ist dann wichtig, das dafür die Kohle vorhanden ist (O-Ton bei einer telefonischen Nachfrage zum Spin-Off HP bzgl. der sofortigen Abbuchung der Steuer bei meiner Depotbank: "Ja, da hat's so einige Konten über Nacht ins Minus gehauen ...")
Es kann aber am Schluss auch wie bei Amazon (?) ausgehen, da gab es das Geld zurück (war aber auch schon etwas länger her und es wurde - glaube ich - inzwischen an dementsprechenden Gesetzesschrauben gedreht ...)
Eine Möglichkeit, die mir im Falle von HP mal genannt wurde: Vorab verkaufen, bei Interesse nach Spin Off beide zurückkaufen; ist sowas wie ein Schlussstrich und anschl. Neustart. Vorteil: Du hast (in deinem Fall) deinen Verlust festgeschrieben (ok, ist jetzt nicht sooo der Vorteil ), aber du musst vorab keine Steuern zahlen. Ausserdem weisst du ab Tag X hat dich diese Aktie das und jene das gekostet (was ich z.B. bei der Ur-HP bis heute nicht weiss, da die neue zwar vom Wert her abgezogen wurde, aber wie sieht das steuerlich aus; ebenso mit der neuen, für die bereits Steuern bezahlt wurden; etc.)
Und da stehst du am Ende wieder alleine da und musst selbst entscheiden; eine Empfehlung kann (und werde) ich hierfür nicht geben.
Staudamm24
Noch ein Nachtrag:
Zu bedenken wäre auch, dass der Wert der neuen Aktie von der alten abgerechnet wird (was ja eigentlich ok ist) und dein Minus des alten Papiers sich damit vergrössert. Ausserdem kann beim Spin Off eine neue WKN vergeben werden kann (siehe HP). Dies bedeutet fürs Finanzamt faktisch ein Neustart und deine 20 % Verlust, die verrechnet werden könnten, wären futsch.
Staudamm24
Hallo Staudamm24, vielen Dank für Deine Überlegungen - sie sind für mich hilfreich.
Masterboy27
Meine Entscheidung ist noch nicht gefallen - aber vielen Dank.
Was die diversen Online-Banken im Falle von Biogen / Bioverativ gebucht haben, ist schon erstaunlich. Ich hätte nicht gedacht, dass es dermaßen viele verschiedene Möglichkeiten geben könnte:
Theoretisch sind alle drei Vorgehensweisen "gleich gut"; sie unterscheiden sich in ihren Auswirkungen jedoch dann, wenn (mindestens) eine der beiden Aktien noch eine lange Zeit (insbesondere "ewig") gehalten werden soll, weil dann in den Fällen 2. und 3. quasi eine "Steuerstundung" erfolgt ist, während in Fall 1 die Steuer bereits (teilweise) abgegolten ist (die höheren Einstandspreise bewirken einen geringeren künftig zu besteuernden Buchgewinn).
Diese "Steuerstundung" mag im Sinne des Zinseszinseffekts einen Vorteil darstellen, kann aber auch zum Nachteil werden, wenn der Steuersatz bei der späteren Besteuerung signifikant höher ausfallen sollte, als er es jetzt tun würde (insbesondere im Falle einer künftigen Abschaffung der in Deutschland derzeit gültigen Abgeltungssteuer).
Im Prinzip ist in diesen drei Fällen folgendes geschehen:
Von der Anschaulichkeit her ist Fall 2. vermutlich am einfachsten zu vermitteln (die neuen Aktien sind "geschenkt", insofern ist der Einstandspreis von 0 € hier plausibel).
Fall 3 führt zu einem m. E. unlogischen Ergebnis ("kleine" und "große" Aktien mit identischem Einstandspreis), der aber in bestimmten Konstellationen sogar Vorteile bietet (man könnte Bioverativ nun verkaufen und anschließend weitere Gewinne aus anderen Positionen mit diesem "Verlust" verrechnen lassen - bei Osram/Siemens war dies ebenfalls der Fall).
Die Logik hinter Fall 3 (den die Comdirect beim Spin-Off Osram/Siemens verwendet hatte - wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist das die "Fußstapfen-Theorie", die versucht, den vorhandenen Gewinn auf alle neuen Aktien "gleichmäßig aufzuteilen", was jedoch in keinster Weise zum gewünschten Ergebnis führt) scheint die Einfachheit der Verarbeitung zu sein, während die Logik hinter Fall 1 darin besteht, den Spin-Off als Sachdividende einzustufen und das dafür vorhandene Besteuerungsverfahren anzuwenden.
Zu beachten ist in all diesen Fällen auch noch, ob die Biogen-Aktien "steuerliche Altfälle" aus der Zeit vor 2009 waren, denn in diesem Fall kann die Auswirkung der verschiedenen Einstandspreise erheblich sein: Wenn der Gewinn von Biogen dauerhaft steuerfrei ist, dann will ich am liebsten in Biogen möglichst viel Gewinn und in Bioverativ möglichst viel Verlust versteuern zwecks Verrechnung anderer Buchgewinne.
Zu überprüfen wäre in diesem Szenario auch noch, ob Bioverativ den "Altfall"-Status von seiner "Mutteraktie" geerbt hat oder nicht.
Inwiefern diese drei verschiedenen Auswertungsmethoden mit den rechtlichen Vorgaben konform gehen, das übersteigt meine Kenntnisse. An dieser Stelle wäre es schön, wenn jemand von der Consorsbank erklären könnte, welchen Spielraum die betreffende Depotbank in solchen Fällen hat.
Rate ich richtig, wenn ich annehme, dass bei deutschen Spin-Offs die Fußstapfenmethode (3.) Anwendung finden wird, während ausländische Spin-Offs "im Zweifelsfall" als Sachdividende (1.) eingestuft werden? Und warum darf dann die Comdirect für denselben Sachverhalt eine wiederum andere Methode (2.) verwenden?
Bin neu hier im Forum. Gleichwohl habe ich einige Anmerkungen zu diesem Thema Biogen, Bioverativ, Spin Off und Abgeltungssteuer.
Grundsätzlich ist es so, dass Kapitalerträge im Gegensatz zu „Kapitalmaßnahmen“ der Abgeltungssteuer unterfallen.
Fraglich ist allerdings, was bei einem Spin Off nach US Recht gilt, wo ein Teil der Muttergesellschaft abgespaltet wird und die Aktien der Abspaltung an die Aktionäre der Muttergesellschaft ausgegeben werden.
Ob und inwieweit die Aktien der Abspaltung der Abgeltungsteuer unterliegen, richtet sich nach Verlautbarungen des BMF (link siehe unten) danach, ob eine Abspaltung i.S.v. § 123 Umwandlungsgesetz oder eines vergleichbaren ausländischen Vorgangs vorliegt. Davon ist bei ausländischen Vorgängen bereits dann auszugehen, wenn der angeführte Punktekatalog erfüllt wird. Da dieser beim Biogen Spin Off zweifelsfrei erfüllt ist und mithin eine abgeltungssteuerfreieAbspaltung vorliegt, sehe ich für Banken keine Berechtigung zum Einzug von Abgeltungssteuer.
Hierzu wird auf Rdnr 115 eines Schreibens des BFM aus 2016 (http://www.steuer-schutzbrief.de/fileadmin/downloads/BMF-Schreiben/BMF-Schreiben_2016-01-18-einzelfr...) verwiesen.
Da die Banken dies anders sehen und mauern, stellt sich die spannende Frage, wie man die rechtswidrig eingezogene Abgeltungsteuer zurückholt.
1. Man könnte ein Verfahren gegen die Banken führen. Nach vorläufiger Meinung dürfte dies auf eine Klage mit ungewissem Ausgang herauslaufen.
2. Man macht die eingehaltene Abgeltungsteuer in der nächsten Einkommenssteuererklärung geltend und setzt sich mit seinem lokalen FA unter Verweis auf Rdnr 115 auseinander. Ob die lokalen Finanzämter dies allerdings verstehen, ist zweifelhaft.
3. Man stellt gestützt auf Rdnr 115 bei dem FA der Bank oder gleich bei BMF einen Antrag. Denn stellt man einen Antrag, dann ist die Behörde auch verpflichtet zu bescheiden, und man sieht dann schon viel klarer, wie der Hase läuft. Gegenwärtig tendiere ich zu einem Antrag an das BMF, denn wenn dort eine Fülle von ähnlichen Anträgen eingehen, wird auch dort der Druck steigen.
Für Aktionäre, die Aktien nach Einführung der Abgeltungsteuer erworben, dürfte dan folgendes gelten:
1. Die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufskurs der Mutteraktien (Biogen) unterliegt der
Abgeltungssteuer.
2. Hat man auf die Abspaltung (Bioverativ) Abgeltungssteuer entrichtet, dann unterliegt lediglich die Kursteuerung ausgehend vom angesetzten Wert der Bioverativ Aktie zu einem künftigen Verkaufswert der Abgeltungssteuer.
Aber Achtung, geht Bioverativ Pleite, kann man nur den bei Einbuchung angesetzten Wert als Verlust ansetzen. Auf der Abgeltungssteuer bleibt man sitzen. Daher sollte man auch hier auf eine Erstattung der Abgeltungssteuer drängen.
Für Aktionäre, die wie ich Biogen Aktien schon vor 2009 erworben haben bzw. deren Aktien seit dieser Zeit steuerlich entstrickt im Depot liegen, gilt folgendes:
1. Man sollte hier in jedem Fall auf eine Erstattung der Abgeltungssteuer drängen.
2. Viel wichtiger ist allerdings, dass die Bioverativ Aktien den steuerlichen Status der Mutteraktien erhalten, also ebenso wie die Biogen Aktien steuerlich entstrickt sind.
Wie schon oben ausgeführt, werden die Banken diese Entstrickung nur vollführen, wenn sie dazu gezwungen werden.
Eine positive Bescheidung eines Antrags ans BMF, mit welchem auch die steuerliche Entstrickung beantragt, dürfte in diesem Zusammenhang sicherlich Wunder vollführen.
Es bleibt spannend, und ich freue mich schon auf andere Meinungen und Beiträge.