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Sicherheit eines Wertpapierdepots bei Bankeninsolvenz

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Registriert: 24.01.2017

Geldeinlagen sind bei Bankeninsolvenz über den Einlagensicherungsfonds abgesichert. Wie ist der Sicherungsstatus von Wertpapierdepots? Sind sie treuhänderisch verwahrt oder könnte die Bank darauf zugreifen? daraus folgend: Sollte der Wert eines Wertpapierdepots zur Absicherung gedeckelt sein?

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
Enthusiast
Beiträge: 273
Registriert: 17.11.2015
Anmerkung zu Beginn: Ich gebe hier rein meine persönlichen Kenntnisstand/Meinung nieder - ohne Anspruch auf absolute Richtigkeit.

Konten/Sparbücher/Schuldverschreibungen/Zertifikate etc sind letztendlich alles eine Art Darlehen an den Anbieter und sind somit im Insolvenzfall betroffen.

Bei einem Wertpapierdepot wird die Bank/der Broker nicht Besitzer der WPs sondern verwahrt diese nur für dich. D.h. solche Vermögen gehen auch nicht in die Insolvenzmasse ein. (Genauso wie dein Geld in einem Investmentfonds nicht von einer Pleite des Managers betroffen ist). Was *glaube* ich nötig ist, ist dass du trotzdem an den Insolvenzverwalter wenden musst und einen Anspruch auf Ausschluss aus der Insolvenzmasse anmelden musst.
D.h. bis du tatsächlich wieder über deine WPs verfügen kannst wird trotzdem einige Zeit ins Lande gehen.
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
Routinierter Autor
Beiträge: 147
Registriert: 22.11.2015

Das ist `ne sehr sinnvolle Frage.

Im Worstcase sind nur 90% des Depotwertes abgesichert und das bis max. nur 20.000€.

 

Es wird da zwar immer drauf hingewiesen, dass sowas im Prinzip nur im Betrugsfall vorkommen kann, d.h. der Anleger eben NICHT auf seine Papiere zugreifen kann. Und das so etwas noch nicht passiert wäre. Aber einmal ist immer das erste Mal.

 

Für mich ist diese Regelung genau so viel oder wenig belastbar, wie die Absicherung der Einlagen über 100TEUR hinaus, wo immer noch damit geworben wird, dass hier bis zu XX% des haftenden Eigenkapitals PRO Einleger abgesichert sind, aber nach der mittlerweile geltenden Europäischen Bankenabwicklungs Richtlinie können die sehr wohl zum Bail In der wackelnden Bank herangezogen werden.

 

Fazit: Besser ist, es kommt tatsächlich nie zu dem Fall, das hier wirklich praktisch austesten zu müssen. Falls doch, dürfte es wohl etliche negative Überraschungen geben.

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
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Beiträge: 4472
Registriert: 06.02.2015

@stupidgame, hast Du eine Quelle für die Aussage " ... sind nur 90% des Depotwertes abgesichert und das bis max. nur 20.000€"?

 

So, wie ich das als Laie aus dem Gesetzestext verstanden habe, beziehen sich die 90% und maximal € 20.000 auf Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften (siehe §4 AnlEntG), die noch nicht abgerechnet wurden. Da steht nichts davon, dass die bereits abgerechneten Wertpapiere von der Regelung betroffen sind. Wie das dann bei einem Betrugsfall oder wenn die Wertpapiere "verloren gegangen sind" aussieht, ist sicher eine andere Sache.

 

Steht im Anlegerentschädigungsgesetz (AnlEntG) tatsächlich drin, dass man nur Anspruch auf 90% und maximal € 20.000 des Depotwerts hat, bitte den entsprechenden Paragraphen und Absatz nennen...

 

 

Viele Grüße

immermalanders

 

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
Autorität
Beiträge: 1702
Registriert: 12.12.2016

Aktien gehören dem Aktionär. Banken oder Broker verwalten dieses Vermögen nur treuhänderisch.

Bei Insolvenz kann es ein wenig dauern, bis der Eigentümer sprich Aktionär wieder frei über sein Kapital verfügen kann.

Aktien sind also in keinem Fall im Insolvenzfall futsch, auch nicht 10%  oder eine Summe über 100000 etc.

 

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