Hallo @supermaaa,
vielen Dank für Ihren interessanten Beitrag zum Thema "Freistellungsauftrag".
Hierzu haben wir folgende Informationen für Sie:
Wenn unterjährig ein Freistellungsauftrag eingereicht wird und in dem Jahr bereits Steuern einbehalten wurden, findet eine Verprobung statt, um eventuell zu viel abgeführte Beträge zu erstatten. Fällt der Steuererstattungsbetrag unter die Bagatellgrenze von 100,00 EUR, werden zum nächsten Quartalsende sämtliche Verlustverrechnungstöpfe verrechnet.. Wenn ein Steuererstattungsbetrag (Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer) mind.100,00 EUR beträgt oder eine Topfsaldenumschichtung von mind. 500,00 EUR besteht, findet eine tägliche Verprobung statt.
Ich hoffe, Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und wünsche einen angenehmen Tag.
Viele Grüße,
CB_Carolin
Community-Moderatorin