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Quellensteuer Schweden Freibertag

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
Aufsteiger
  • Community Junior
Beiträge: 1
Registriert: 06.02.2019

Hallo Community,

 

ich weiß das zu dem Thema Quellensteuer gibt es schon zahlreiche Beiträge und ich habe auch alles brav vorher gelesen. Vielleicht kann aber jemand sagen ob ich es richtig verstanden habe.

Ich möchte bald meine erste Aktie aus Schweden kaufen. Nun hat Schweden eine Quellensteuer von 30%. Diese lässt sich aber auf 15% vorab senken. Ich weiß noch nicht genau wie man das macht, aber ich habe irgendwo gelesen, dass Consors einen dabei unterstützen kann.

Wenn dieser Schritt geschafft ist können die Dividenden sprudeln weil 15% in Deutschland angerechnet werden.

 

Beispiel: 1000€ Dividene im Jahr 2018

 

Deutsche Aktie : 25% (250€) Deutschland -> 750€ Ich.

Schwedische Aktie: 15% (150€) Schweden, 10% (100€) Deutschland -> 750€ Ich.

 

Ich glaube in diesem Fall muss ich weder in Schweden noch in Deutschland beim Finanzamt irgendwie aktiv werden. Dies würde alles mein Broker für mich erledigen. Oder würde mir das Finanzamt erstmal die ganzen 25% abziehen und ich muss mir die 15% wieder über die Steuererklärung zurück holen, weil ich die ja schon in Schweden abgedrückt habe? Ich gönne es den Schweden 🙂

 

Damit es nicht zu einfach wird. Kommt jetzt noch der Freibetrag 800€ dazu. Ich gehe jetzt davon aus, dass ich nur diese eine Aktie habe, damit es zu kompliziert wird.

 

Beispiel: 1000€ Dividene im Jahr 2018

 

Deutsche Aktie: 1000€ - 800€ = 200€  -> 25% (50€) Deutschland -> 950€ Ich

Schwedische Aktie: 15% (150€) Schweden, 10% von 1000€ - 800€ = 200€ (20€) Deutschland ->  830€ Ich

 

So habe ich es verstanden. Ich habe auch gelesen, dass es später wohl mit Deutschen Dividen und Zinsen verrechnet wird. Aber zum Verständnis wollte ich gerne dieses Beispiel haben.

 

Das würde dann bedeuten, dass mein maximal Verlust dann 120€ Betragen kann. Denn die Zahl würde sich auch bei 5000€ Dividende nicht ändern. Es sind 15% von 800€.

Stimmt meine Überlegung so? Auch das ich keine Schriftverkehr mit schwedischen oder deutschen Ämtern haben muss und alles automatisiert geschieht?

 

Vielen Dank  

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
Autorität
Beiträge: 3865
Registriert: 21.07.2017

@JoS87 :

"diese Vorabbefreiung per Formular"

ist im Grunde eine Vollmacht, mit der Du Deine Bank bevollmächtigst und beauftragst, Quellensteuer-Erstattungen und -Vorabbefreiungen gemäß Doppelbesteuerungsabkommen (=> DBA-Vollmacht) in Deinem Sinne durchzuführen, wo es ihr möglich ist (und wo sie es tun mag).

 

Nach deutschem Recht ist eine Vollmacht gültig, bis sie widerrufen wird oder aus sonstigen Gründen, z. B. Auflösung der Geschäftsverbindung, erlischt.

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