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Quellensteuer Dänemark

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Regelmäßiger Autor
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Hallo,

 

ich benötige einen Rat. Ich habe das Formulat 02.035 der Dänischen Zollbehörde ausgefüllt und an mein Finanzamt gesendet. Das Formular besteht aus einer Seite und es geht nur um die Bestätigung, dass ich in Deutschland lebe. Den Antrag selber wollte ich dann direkt über das Internet stellen.

Jetzt kommt meine Frage: Das FA Korbach-Frankenberg schreibt:

... bitzte den kompletten Antrag auf Rückerstatttung der dänischen Quellensteuer einzureichen, die Exemplare für die dänische Steuerverwaltung und den Gläubiger werden Ihnen zusmamane mit der Bestätigung zurückgeschickt.

...

 

Damit ich den Antrag stellen kann benötige ich das Fortmular zurück. Aber das bekomme ich erst wenn ich den Antrag einreiche. Das geht aber nur elektronisch? Irgendwie verstehe ich das nicht. Was mache ich falsch?

 

Gruß

Marko

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Ich habe für alle noch mögliche Jahre (das heißt ab 2018 einschließlich) die Rückzahlung auf einmal beantragt. Für kürzere Zeitrume lohnt sich der Aufwand vermutlich wirklich nicht (außer bei größeren Beständen vielleicht).

Die dänischen Behörden haben mir zumindest auf Nachfrage den Eingang meines Antrags bestätigt, wollen mir aber noch nicht verraten, ob er auch vollständig ausgefüllt wurde.

Meine Hausbank verlangte bei Zahlungseingängen in ausländischer Währung bisher keine Gebühren, aber ausschließen möchte ich das nicht.

Ich werde weitere Anträge in Dänemark auf jeden Fall von dem Ausgang dieses Antrags abhängig machen.

 

Ich melde mich...

Viele Grüße und immer ein glückliches Händchen bei der Geldanlage:-)

Matthias

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Regelmäßiger Autor
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Hallo Justice ,

 

Du hast die Q Steuer Dänemark auf einen Schlag für 3 Jahre zurück eingereicht. Und dafüt das Formular 02.035A einmal ausgefüllt praktisch gültig für 3 Jahre ? Auf dem 02.035A gibt es keine Angabe eines  Zeitfensters z.B von 1.1.2020 bis 31.12.2020 wie auf dem Formular 02.050.

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Ich habe sogar für fünf Jahre rückwirkend beantragt, aber alles ohne Gewähr auf eine erfolgreiche Bewilligung.

Ich habe den Antrag komplett online ausgefüllt und die erforderlichen Dokumente hochgeladen.

Du kannst dort das Häkchen bei "Claim refund of divident tax for more shares" setzen und dann die Quellensteuer für weitere Ausschüttungen beantragen.

 

Viele Grüße

 

Matthias

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Hallo Justice ,

vielen Dank für deine Tipps. Vmtl. bekommst Du max. für 3 Jahre rückwirkend die dänische Zahlung. Aber ich weiss es natürlich nicht. Learning by doing. Deshalb habe ich jetzt beide dänischen Formulare an mein FA zur Unterschrift / Stempel geschickt. Dann muß ich ca 40 Seiten einscannen um alle FORDERUNGEN dieser skand. Nation zu erfüllen. Um für 2 Aktien von Maersk die Rückerstattung für 2021 und 2022 zu bekommen. Wenn Gott will !!!!

Bei Schweiz Rückerstattung habe ich einige Erfahrungen gesammelt und auch schon 3 mal Geld bekommen. läuft eigentlich relativ einfach - heute nur noch online. Ich glaube die FA Bestätigung muss man noch per Post zur ESTV senden. Bei Fragen melde Dich !

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An Leidensgenossen(innen) der dänischen Quellensteuer ---> Rückerstattung von 12 %

Mein FA hat das dänische Formular "Erklärung der Wonhorts - und Steuerverhältnisse,wenn Doppelbesteuerungsabkommen vorliegt" Nummer 02.035A  ohne Probleme unterschrieben/ gestempelt  und zurück geschickt. Soweit die gute Nachricht.

 

Komme nun zu den däm(n)lichen Forderungen zum Rückerstattungprocedere: Da wird neben dem Aktien Kaufbeleg, Beleg der Dividenzahlung (alles normalö)  gefordert, dass man (lückenlos) den Nachweis des Depots 6 Monate vor und 6 Monate nach Dividenden Zahlung erbringt.

Das habe ich versucht. Es sind sooooo viele eingescannte Seiten , daß die Kapazität des DÄMLICHEN Systems nicht ausreicht und die Kiste VOLL ist. Die Forderung ist de facto nicht zu erfüllen. Das muß mir einer mal erklären !!!! Meine Erklärung :......die wollen das Geld nicht mehr raus rücken. Das ist es !

Nun werde ich es mit einer etwas abgespeckten Version versuchen. Ein weiteres Problem ist : Die Kapazitätsgrenze des Dän. Systems verhindert , daß man (wenn man mehrere Jahre und mehrere Aktienpositionen / Dividendenzahlungen )in einem Antrag einreichen will, auch hier wieder nicht weit kommt. WEIL DIE KISTE nur begrenzt Hochlade Kapazität je Antrag vorhält !

 

 

 

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@Ineos4Nova 

 

Ganz einfach. Für jedes Kalenderjahr einen Antrag stellen.

Das funktioniert ganz prima. In DK, FIN, CH, DE.

In Deutschland wartet man ein wenig länger, und alles

geht noch nur mit der Post, per Einschreiben.

D ist eben der IT Weltmeister mit Bezug auf Behörden. 😁

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Etwas [off topic]: Nachkalkulation

 

Anhand der Formel

 

(QSt-Erstattungsbetrag ./. Kostenaufwand) : ehrlich ermittelter persönlicher Zeitaufwand in h

 

kann jeder den Stundensatz ermitteln, den er seiner persönlichen Freizeit zubilligt.

 


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Hier noch eine interessante Web-Seite

für alle die sich für Steueridentifikations-Nummern, CRS-Reports und KESt Rückforderungen nach DBA

interessieren - weltweit !

 

https://www.oecd.org/tax/automatic-exchange/crs-implementation-and-assistance/tax-identification-num...

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Gelegentlicher Autor
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Ich habe zehn Monate nach Antragsstellung immerhin eine Eingangsbestätigung der dänischen Steuerbehörde bekommen. Inklusive eines Ausblicks auf die zu erwartende Bearbeitungszeit...

Es ist in der Tat eine spannende Frage, ob sich der Aufwand wirklich lohnt und ob sich die Dienste von Divizend oder eine Mitgliedschaft in der DSW für einen selbst rechnen.

Ich habe die Rückerstattung von rund 1000 DKR beantragt. Selbst wenn die Antrag ohne weitere Nachforderung durchgewunken wird, stehen jetzt schon Aufwand und der zu erwartende Ertrag eigentlich in keinem Verhältnis. Es ist mehr ein Testballon und eine Generalprobe für die franzöische und südkoreanische Quellensteuer..

Wer es schon probiert hat und noch auf ein Ergebnis wartet: Haltet durch!


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Mir schrieb die Skatte nach 6 Monaten, dass es dieses Mal zu Verzögerungen bei der Erstattung von bis zu 18 Monaten kommen könnte.

Grund, vieles aus alten Jahren müsse noch einmal nachgeprüft werden.   Frage: Hatten die Dänen auch einen "**bleep**-ex" Skandal? Dazu habe ich bisher allerdings noch nichts gehört.

Doch Skatte schreibt auch, dass der Rückzahlungsbetrag ab dem 181. Tag nach der Antragsstellung verzinst wird. Das ist dann besser als der Consors TG Zins 😁 . Auch Finland zahlt bei Verspätung Verzugszinsen. Das ist auch EU-Recht.

Nur der deutsche Fiskus zahlt bei der KESt-Rückforderung keine Zinsen, obwohl es in Bonn bei BZA oft sehr lange dauert.

(Das sind meine Erfahrungen aus den letzten 5 Jahren).

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