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Quellensteuer Dänemark

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Hallo,

 

ich benötige einen Rat. Ich habe das Formulat 02.035 der Dänischen Zollbehörde ausgefüllt und an mein Finanzamt gesendet. Das Formular besteht aus einer Seite und es geht nur um die Bestätigung, dass ich in Deutschland lebe. Den Antrag selber wollte ich dann direkt über das Internet stellen.

Jetzt kommt meine Frage: Das FA Korbach-Frankenberg schreibt:

... bitzte den kompletten Antrag auf Rückerstatttung der dänischen Quellensteuer einzureichen, die Exemplare für die dänische Steuerverwaltung und den Gläubiger werden Ihnen zusmamane mit der Bestätigung zurückgeschickt.

...

 

Damit ich den Antrag stellen kann benötige ich das Fortmular zurück. Aber das bekomme ich erst wenn ich den Antrag einreiche. Das geht aber nur elektronisch? Irgendwie verstehe ich das nicht. Was mache ich falsch?

 

Gruß

Marko

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@Bart_33: Ich habe meine Sachbearbeiterin darauf hingewiesen, dass andere Finanzämter das Formular ausfüllen. Ich glaube ich habe auf Regensburg oder so verwiesen. Sie hatte sich dann informiert und mir das Formular ausgestellt. Ich verstehe nicht, warum manche Sachbearbeiter sich so dermaßen anstellen. Mit einem Anschreiben hatte ich die Sachlage erklärt. Trotzdem war auch bei mir erst mit einem Anruf das Thema erledigt. Wie andere hier schrieben warte ich nun auch schon seit Monaten auf die Rückerstattung aus Dänemark.

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Danke für die hilfreichen Antworten.

Ich gehe den Weg des geringsten Widerstandes und fülle das deutsche Formular aus. (:-(

...nur zur Info. Das Formular kann auch am Computer ausgefüllt werden.

Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung (034450 Ansässigkeitsbescheinigung nach DBA) (...

Zum Formular habe ich zwei Fragen. Ich stelle den Antrag wegen meiner Novo Nordisk Aktien.

Liegt der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung der juristischen Person in Deutschland? Reden die von mir oder von Novo Nordisk?!?? Ich wusste nicht, dass ich als natürliche Person eine Geschäftsleitung habe. Muss ich also ja oder nein Ankreuzen?

Ich kann 3 Jahre zurückfordern. Sind damit ganze Jahre gemeint oder 3 Jahre ab Dividendenzahlung. Verkürzt gefragt. Kann ich für 2017 noch zurückfordern oder nicht?

 

Freundliche Grüße und ein schönes Wochenende

 

 

 

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Hallo,

 

ich habe vor einem Monat auf skat.dk das Online-Formular ausgefüllt, die Dividendenbelege meiner Bank und auch die Wohnsitzbescheinigung vom FA hochgeladen. Leider habe ich bisher keine Bestätigung erhalten! Ich habe die Sorge, dass meine Unterlagen nicht in Dänemark angekommen sind. Ist es normal, dass ich so lang auf eine Bestätigung warten muss?

 

Freundliche Grüße

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Ich habe, wenn ich mich recht erinnere (es ist über 2 Jahre her), nur eine Anzeige auf dem Bildschirm erhalten, wo stand, dass meine Daten entgegengenommen wurden und eine Erstattung bis zu 18 Monate dauern könne. Dann hörte ich 18 Monate nichts, dann erhielt ich einen Brief, worin stand, dass es nochmals 18 Monate dauern könne.

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@Bart_33Du bekommst eine Bestätigung nur nach dem Absenden des Formulars angezeigt. Diese Seite habe ich zum Glück ausgedruckt. Dort steht eine "reference number". Ich warte nun seit 12 Monaten. Bin mal gespannt wann es weiter geht.


Gelegentlicher Autor
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Danke für die Antworten.

Die Bestätigung mit der reference number habe ich dummerweise leider nicht abgespeichert.

Freundliche Grüße

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Regelmäßiger Autor
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Hallo zusammen!

Ich muss ja noch ein paar Monate warten habe aber noch eine Frage zu dem Verfahren.

2020 ist ja nun vergangen... Brauche ich für den neuen Antrag in DK wieder eine aktuelle Wohnsitzbescheinigung vom Finanzamt? Wenn ja, dann warte ich 2021 auch noch ab.

Hat einer aus der Community schon mehr Erfahrung damit?

Danke

+

Gruß

Marko

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Hallo, @mawa2210 ,

reize Deine Möglichkeiten aus, soweit es Deine Dividenden-Terminleiste hergibt - vielleicht ist das widerspenstige Finanzamtsbiest bis dahin schon versetzt, verbeurlaubt oder gar verberuhestandet und mit einem zugänglicheren Steuerwesen verbenachfolgt, denn:

Kein Erstattungsantrag ohne finanzamtliche Ansässigkeitsbescheinigung.

 

Voraussetzung Nr. 2: Bescheinigung über den steuerlichen Wohnsitz

Mit einzureichen ist eine Meldebescheinigung oder ein entsprechender von der zuständigen Behörde des betreffenden Landes beglaubigter Nachweis über den steuerlichen Wohnsitz des Aktionärs zum Zeitpunkt der Dividendenausschüttung, es sei denn, dem Antrag liegt eine gültige, vom dänischen Steueramt (Skattestyrelsen) ausgestellte Steuerfreikarte bei.

 

Nur damit keine falsche Hoffnung aufkeimt:

Die erwähnte Steuerfreikarte ist Nicht-Dänen nicht zugänglich.

 

Die tyske Fundstellengrube zur danske Quellensteuererstattung ist hier verortet.

 


Gelegentlicher Autor
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Hallo Hohof,

Hallo Community,

ich schreibe sie/dich jetzt mal direkt an, da ich nicht weiß wie ich auf einen beitrag direkt antworten kann.

Die dänische QS ist doch 15% und das kann lauf  DBA mit der Kapitalertragssteuer verrechnet werden.

Ich beschäftige mich das erste mal mit Steuer und das gib einem den Rest.

Freue mich von Dir/Ihnen zu hören.

Leider weiß ich nicht mal meinen Namen hier und was es bei Dir/Ihnen anzeigt.

Danke und schöne Weihnachten.

Gruß H. Backe

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@HolgerHolger 

 

Auf einen Beitrag direkt antworten geht nicht, diese werden immer chronologisch angezeigt.

 

Jemand direkt anschreiben geht über @Benutzername, so wie ich dich ausgewählt habe.

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