Guten Abend,
wie kann es sein, dass die Spezialisten von Consors Bank (lach) mir heute eine Info zu einer Kontoüberziehung meines Verrechnungskontos übermitteln, obwohl mir ein Verkauf eines Fonds /Magellan in dreifacher Höhe des überzogenen Betrags vom 03.01. bis heute nicht gutgeschrieben wurde? Ähnliche Erfahrungen? Ich hatte beim Übergang von DAB zu Consors schon schlechteste Erfahrungen gemacht, sogar als bestehender Consors Kunde (lach)- die wurden nochmals getoppt... Ich werde einen Rechtsanwalt einschalten.. hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und möchte sich dranhängen?
Hallo @immermalanders,
Der Broker hätte ja auch, gleich die entsprechende Pauschale abziehen können, da wohl (bisher) keine Einstandsdaten vom Emittenten geliefert wurden.
die Antwort kann ich jetzt nicht ganz nachvollziehen. Selbst wenn noch keine neuen Einstandskurse geliefert worden wären, hätte die CB doch den Veräußerungserlös nach altem Recht besteuern können. Bei Nachlieferung der Einstandskurse hätte dann die Erstattung der zu viel erhobenen Steuer erfolgen können und der Kunde hätte wie gewohnt über sein Geld verfügen können. Eine Vorabpauschale fällt erst ab 2019 an, die kann also kaum für die Verzögerung verantwortlich gemacht werden
@Zocki, mit Pauschale war die Ersatzbemessungsgrundlage gemeint und nicht die nächstes Jahr fällige Vorabpauschale (InvStG & 56 Absatz 2).
Ich bin mir nicht sicher, bis wann die Frist für die Übermittlung der entsprechenden Daten abläuft. Nach Ablauf der Frist könnte es sein, dass alle noch offenen Abrechnungen mit der Ersatzbemessungsgrundlage berechnet werden...
Hallo @immermalanders,
wär vielleicht auch bisher nicht schlecht gewesen, mit dem Wert vorab zu rechnen und den Kunden das Geld aus Fonds- und ETF-Verkäufen dann auch direkt zu überweisen. Versehentliche Überziehungsmahnungen wären zumindest ausgeschlossen und erwirtschaftetes Geld für den Kunden auch direkt ersichtlich, was vermutlich deutlich mehr zur Kundenzufriedenheit beigetragen hätte
@Zocki, bei Wertpapierkäufen, die den Betrag vom voraussichtlichen Verkaufserlös nicht übersteigen, sollten keine Überziehungszinsen entstehen das Geld stand ja schließlich für Wertpapierkäufe zur Verfügung. Überweist man das Geld aber, könnten Überziehungszinsen anfallen. Da hätte man auch entsprechend bei Consors freundlich Nachfragen können, ob man das Geld problemlos auf ein externes Konto überweisen kann.
bei Wertpapierkäufen, die den Betrag vom voraussichtlichen Verkaufserlös nicht übersteigen, sollten keine Überziehungszinsen entstehen das Geld stand ja schließlich für Wertpapierkäufe zur Verfügung. Überweist man das Geld aber, könnten Überziehungszinsen anfallen. Da hätte man auch entsprechend bei Consors freundlich Nachfragen können, ob man das Geld problemlos auf ein externes Konto überweisen kann.
Es gibt vielleicht auch Kunden, die Geld aus Wertpapierverkäufen mal für was anders als neue Wertpapierkäufe benötigen, @immermalanders. Warum soll so ein Kunde bitteschön vorher bei seiner Bank fragen müssen, wozu er sein Geld verwenden darf? Sorry, aber da geht die CB mMn eindeutig zu weit. Hier müsste die Bank einen Weg finden, wie der Kunde sofort uneingeschränkt über sein Geld verfügen kann - notfalls eben mit einer pauschalen Versteuerung, die später dann korrigiert wird
Hallo @Inaktives Mitglied,
vielen Dank für Ihren Beitrag zum Thema Orderabrechnungen.
Wir verstehen den Ärger aus der hier beschriebenen Situation sehr gut.
Eines jedoch möchten wir eindeutig und unmissverständlich klarstellen: In dieser Community gibt es keine Fake-Accounts!
Unterstellungen dieser Art bitten wir Sie zukünftig zu unterlassen. Vielen Dank.
Dass bei einer Diskussion mehr als eine Seite zu berücksichtigen ist und Argrumente ausgetauscht werden ist der Sinn dieses Forums. Nur weil Mitglieder den vorgebrachten Umstand neutral und sachlich besprechen, handelt es sich nicht um einen Mitarbeiter der Consorsbank. Alle Mitarbeiter-Accounts sind deutlich mit CB_ gekennzeichnet. Wir bitten Sie, dies zur Kenntnis zu nehmen.
Um auf Ihr Anliegen zurückzukommen: Der Grund für die verspätete Abrechnung Ihrer getätigten Order liegt in Ihrem Fall wie bereits beschrieben sehr wahrscheinlich an der Reform der Investmentbesteuerung.
Informationen hierzu finden Sie über folgenden Link: https://wissen.consorsbank.de/t5/Steuern/Investmentsteuerreform-ab-dem-01-01-2018/ta-p/63919
Dies bedeutet in Ihrem Fall: Um die fiktive Veräußerung der Fondsanteile buchen zu können, werden die Daten der Fondsgesellschaft benötigt. Diese werden im Zeitraum von bis zu sechs Wochen (also bis Mitte Februar 2018) veröffentlicht.
Bezüglich der Ihnen übermittelten Information zur Kontoüberziehung hat uns die Fachabteilung mitgeteilt, dass diese Informationen systemseitig automatisch versandt werden sobald Ihr Konto (aus welchen Gründen auch immer) in die Überziehung rutscht.
Die abschließende Abrechnung Ihres Verkaufs erfolgt dann letztendlich aber valutarisch korrekt und es entstehen Ihnen keine Sollzinsen.
Zur Klärung Ihrer evtl. weiteren, individuellen Anfragen können Sie sich gerne auch über die bekannten Wege an die Kundenbetreuung wenden, falls dies noch nicht geschehen ist.
Ich wünsche Ihnen allen einen angenehmen Tag.
Liebe Grüße,
CB_Carolin
Community-Moderatorin
Der ursprünglich an dieser Stelle veröffentlichte Beitrag verstößt gegen die Nutzungsbedingungen dieser Community und wurde demnach aus dem öffentlich sichtbaren Bereich des Forums entfernt. Der Autor wurde durch das Community Management darüber in Kenntnis gesetzt. CB_ Petra