Hallo @baba82 ,
....wenn die KO-Schwelle z.B. bei einem Knock Out Schein berührt wurde, ist der Schein zwar ausgeknockt, aber das Teil hat noch einen Restwert von z.B. 0,001€.
Dieser Restwert wird dir nach dem KO-Ereignis auf dein Verrechnungskonto ausgezahlt und der Schein wird dann automatisch ausbebucht. Der Verlust ging früher in den Allg. VVT; könnte nach neuererer Rechtslage sein, dass die Depotbank den Verlust wohl nicht mehr in den allg. VVT stellt. Bin mir aber momentan nicht ganz sicher. Mein Bauchgefühl sagt mir, dass das nicht für Knock Outs und Optionsscheine gilt, sondern ausschließlich für Termingeschäfte (schau mal unten im Link, den ich etwas später ausgegraben habe---->). Vielleicht ist aber hier im Forum jemand etwas besser im Bilde und könnte das genauer darstellen...? Allerdings könntest du ggfs. (wenn nicht in den Allg. VVT gestellt...) bei deiner Steuererlärung im nächsten Jahr diesen Verlust in der Anlage KAP ansetzen, um mit den anderen KAP-Einkünften verrechnet zu werden.
Handelt es sich z.B. um irgendein Zertifikat (also kein knock out Zerti...) das nur noch einen geringen Restwert hat, dann gibt es entweder die Möglichkeit darauf zu warten, dass das Teil irgendwann vom Emittenten gekündigt und danach automatisch ausgebucht wird. Es kann auch sein, dass der Emittent mit dem Zerti-Teil keinen Handel mehr betreibt. Auch hier müsste mann ggfs. warten und warten und........
Sinnvoll wäre es, wenn Handel noch möglich...., aktiv zu verkaufen, auch wenn der Ertrag geringer sein sollte als die Transaktionskosten. Das spielt für deine eigene Verlustfeststellung keine Rolle. Verrechnung dann wie bereits oben erwähnt entweder Allg. VVT oder ggfs. in der nächsten Anlage KAP.....Knock outs und Optionsscheine haben keine Deckelung; für Termingeschäfte gibt es nach momentaner Rechtslage einen Deckel von 20.000€ p.a. Verrechnung hier allerdings nur mit Gewinnen aus eben diesen Termingeschäften.....
Darum wird sich wohl zuzkünftig das Bundesverfassungsgericht kümmern müssen........Näheres regelt das "neue" Investmentsteuergesetz.
Mein Steuer-Bauchgefühl scheint sich wohl etwas getäuscht zu haben; hab hierzu mal was verlinkt------->
https://www.ebnerstolz.de/de/jahressteuergesetz-2020-kapitalanlagen-investmentsteuer-371567.html
LG+
onra