Hallo beisammen, ist es richtig, dass die in einer Verlustbescheinigung 2018 bescheinigte Verluste (über die Einkommensteuererklärung 2018) in das Steuerjahr 2017 rückgetragen und mit den Gewinnen aus 2017 verrechnet werden können? Danke und viele Grüße Ulrich
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