Hallo,
ich kaufe montalich über einen Sparplan folgende beiden ETFs:
Benötige ich dafür jedes Jahr einen Freistellungsauftrag oder erst dann wenn ich Fonds wieder verkaufe.
Was muss ich bei meiner jährlichen Steuererklärung angeben?
Danke und Gruß
Hallo Tomster,
du kannst die Freistellung wie folgt hinterlegen:
Das sollte es eigentlich gewesen sein. Wenn du Gewinne erwirtschaftest, werden diese automatisch mit dem Freibetrag verrechnet. Wird der Freibetrag überschritten, werden die Steuern, die anfallen von der Bank automatisch an das Finanzamt überwiesen.
Hinterlege am besten im Jahr 2015 für 2016 die Freistellung. Somit sollte auch das Thema Steuererklärung erledigt sein. Du kannst nach jedem Jahr eine Steuerbescheinigung beantragen. Diese kannst du der Steuererklärung beilegen.
Also: Unter dem Strich ist es eigentlich total einfach. Einfach Steuer-ID, Freibetrag, ggf. Kirchenzugehörigkeit hinterlegen. Den Rest übernimmt die Bank.
Da ich nicht steuerrechtlich beratend sein darf, solltest du das nochmal mit deinem Steuerberater/Finanzamt und deinem CB-Betreuer-Team klären.
schönes Wochenende
Mic14
Also mir ist sehr wohl bewusst was ein Freistellungsauftrag ist und wie man den einrichtet.
Mein Frage war aber auf die ETF gemünzt.
Benötige ich einen Feristeller wenn ich nur ETFs kaufe und keine verkaufe?
Oder brauche ich erst einen, wenn ich ETFs verkaufe?
Es sind immer dann Steuern fällig, wenn du einen Gewinn erwirtschaftest. Mit ETFs habe ich mich im Detail nicht auseinander gesetzt. Wenn ein ETF bspw. auch Dividenden ausschütten kann, sollte der Freistellungsauftrag natürlich schon beim Kauf hinterlegt sein. Wird nur ein Gewinn beim Verkauf erzielt, reicht es natürlich, wenn du kurz vor dem Verkauf den Freistellungsauftrag hinterlegst.
Da ich nur in Einzeltitel (Aktien) investiere, können dir die anderen User in Sachen ETF sicherlich mehr sagen.
Wenn der Fonds Erträge ausschüttet oder aber auch thesauriert, benötigst du einen Freistellungsauftrag, damit keine Steuern abgezogen werden, auch wenn du ihn nicht verkaufst (im Fall eines deutschen Fonds mit DE-Kennung, bei ausländischen kann es anders ablaufen, siehe Steuerberater).
Ob das der Fall ist, erfährst du immer im Postfach, wenn die Erträge bekannt gegeben werden. Wann das ist, steht im Fondsporträt.
Am besten schaust du wie hoch die letzten Erträge waren und richtest in etwa deinen Freistellungsauftrag danach.
Thesaurierende werden von der KAG vorab besteuert. Sollte ein Freisteller vorhanden sein, bekommst du die Steuern aufs Verrechnungskonto erstattet.
Wo kann ich einen Freistellungsauftrag erteilen
"Mein Konto & Depot" > "Steuer" > "Freistellung"
Gruß
Myrddin
Hallo ! Wo soll ich einen Freistellunsauftrag Formulare finden?
MFG
G.
Hallo gomodoso,
genau da wo ich geschrieben habe gibt es einen Link: "Neuen Freistellungsauftrag anlegen"
Gruß
Myrddin