Wenn der Fonds Erträge ausschüttet oder aber auch thesauriert, benötigst du einen Freistellungsauftrag, damit keine Steuern abgezogen werden, auch wenn du ihn nicht verkaufst (im Fall eines deutschen Fonds mit DE-Kennung, bei ausländischen kann es anders ablaufen, siehe Steuerberater). Ob das der Fall ist, erfährst du immer im Postfach, wenn die Erträge bekannt gegeben werden. Wann das ist, steht im Fondsporträt. Am besten schaust du wie hoch die letzten Erträge waren und richtest in etwa deinen Freistellungsauftrag danach. Thesaurierende werden von der KAG vorab besteuert. Sollte ein Freisteller vorhanden sein, bekommst du die Steuern aufs Verrechnungskonto erstattet.
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