Kurz und knapp: Komme ich um die Abgeltungssteuer drum herum wenn ich nach Verkauf der Anteile das komplette Kapital sofort wieder anlege?
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Kurz und knapp: Nein
Falls du bei dem Verkauf deiner Anteile Gewinn "erwirtschaftet" hast und deine sämtlichen Freibeträge und/oder Verlusttöpfe ausgeschöpft hast wird dir bei der Abrechnung von Consors gleich alles an Steuern abgezogen.
Alles klar. Vielen dank für die Auskunft 😉
Ich würde an er Stelle auch gerne eine Frage zur "Steuer-Bequemlichkeit" stellen.
Fürs Verständnis:
Wenn ich bei der Consorsbank Dtl. ein Depot habe mit amreikanischen Aktien, dann zahle ich ja bereits Quellensteuer 15% in den USA, wenn ich mich nicht täusche! Anschließend drücke ich dann die Diff. bis zu den in Dtl. üblichen 25% für unseren Fiskus ab. Also15% USA und 10% Dtl.
Es sei denn die Quellensteuer im Ausland sei > 15%. Dann werden glaube ich pauschal weiterhin 10% in Dtl. veranschlagt und ich komme über die 25% insgesamt.
Jetzt meine Frage: Die Quellensteuer wird ja für dt. Aktien hier pauschal sofort vom Institut, hier Consorsbank , abgeführt. Die ausländische Quellensteuer wird ja, soweit ich weiß, auch sofort beim Verkauf einbehalten.
Gilt das bei Auslandsaktientien für die in Dtl. fällige Differenz denn auch? Oder muss ich die amerikanische Aktie in meiner Steuererklärung angeben, weil die verbleibenden 10% Steuern für den Dt. Fiskus NICHT automatisch abgeführt werden.
Vielen Dank für alle Antworten und entschuldigt, sollte euch die Frage trivial erscheinen. 🙂
Liebe Grüße
Servus,
ich habe auch verschiedene ausländische Aktien, bei denen landestypische Quellensteurn abgezogen werden.
Bei meiner Depotbank ist es so (und wahrscheinlich bei den meisten anderen auch), dass es einen "Topf" "anrechenbare ausländische Quellensteuer" gibt, in dem zunächst alles aufläuft, was im Ausland an Q-Steuer abgeführt wird. Dieser wird dann geleert, wenn der Topf "Sparerfreibetrag" und evtl. weitere Zinsen-/Dividenden-Töpfchen auf Null stehen. Der Wert aus dem "ausländischen Q-Steuer"-Topf wird in der Regel mit 4 multipliziert und mit der Dividenzahlung bzw. der Steuer verrechnet.
Bei mir sind oft auf den Dividendenabrechnungen erst die ausgeschüttete Dividende, dann die abgezogene Quellensteuer aufgeführt, und dann folgt direkt die Berechnung der hiesigen Kap.Er.St. unter Berücksichtigung der ausländischer Quellensteuer.