Ich würde an er Stelle auch gerne eine Frage zur "Steuer-Bequemlichkeit" stellen. Fürs Verständnis: Wenn ich bei der Consorsbank Dtl. ein Depot habe mit amreikanischen Aktien, dann zahle ich ja bereits Quellensteuer 15% in den USA, wenn ich mich nicht täusche! Anschließend drücke ich dann die Diff. bis zu den in Dtl. üblichen 25% für unseren Fiskus ab. Also15% USA und 10% Dtl. Es sei denn die Quellensteuer im Ausland sei > 15%. Dann werden glaube ich pauschal weiterhin 10% in Dtl. veranschlagt und ich komme über die 25% insgesamt. Jetzt meine Frage: Die Quellensteuer wird ja für dt. Aktien hier pauschal sofort vom Institut, hier Consorsbank , abgeführt. Die ausländische Quellensteuer wird ja, soweit ich weiß, auch sofort beim Verkauf einbehalten. Gilt das bei Auslandsaktientien für die in Dtl. fällige Differenz denn auch? Oder muss ich die amerikanische Aktie in meiner Steuererklärung angeben, weil die verbleibenden 10% Steuern für den Dt. Fiskus NICHT automatisch abgeführt werden. Vielen Dank für alle Antworten und entschuldigt, sollte euch die Frage trivial erscheinen. 🙂 Liebe Grüße
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