Guten Morgen,
maßgeblich für die Frage, wie die Verletzung der Barriere durch den Emittenten festgestellt wird, sind die Emissionsbedingungen. Dort muss genau festgelegt werden, welcher Kurs maßgeblich ist. Ich habe die Bedingungen gerade bei einer schnellen Suche im Netz nicht gefunden, aber ich vermute, dass dort auf XETRA Bezug während einer bestimmten Uhrzeit Bezug genommen wird.
Nur der Kurs ist maßgeblich, also nicht welche Projektionen auch immer.
FG !