Das Procedere hinsichtlich Rückforderung ausländischer Quellensteuer von Dividenden schweizer Aktien ist hier und anderswo ausführlich beschrieben.
Über die Rückerstattung der Quellensteuer französischer Dividenden habe ich hingegen nichts gefunden.
Kennt vieleicht jemand einen Link der französischen Finanzbehörden, von dem man sich einen Erstattungsantrag herunterladen kann?
Vielen Dank schon mal im Voraus,
herzliche Grüße
Agabu
Gehen wir von einer Dividende aus.
Wenn man die französische Quellensteuer zurückfordert wird man vom deutschen Finanzamt veranlagt. Und zwar spätestens beim Steuerausgleich. Kapitaleinkünfte werden unverzüglich dem Finanzamt gemeldet.
Also wird deutsche Kapitalertragssteuer mit 25 % +
5,5 % Soli fällig. Das heist die Steuer ist am Steuerausgleich abzuführen.
Ich besitze seit Jahren ausländische Aktien.
Gruß Roland
Die Aussage von rol ist unzutreffend. Die Dividende ausländischer Aktien wird zusätzlich zu der ausländischen Quellensteuer vom Deutschen Staat mit deutscher Kapitalertragsteuer belegt.
Der Hebesatz für die dt. Kapitalertragsteuer beträgt 24,51%. Der Soli beträgt 5,5% der Kapitalertragsteuer und nicht wie von rol angenommen 5,5% der Dividende. Dies ergibt eine Gesamtbelastung von 25,85% (= 24,51% + 5,5% von 24,51%). In meinem Fall käme noch die rk-Kirchensteuer von 8% der 24,51% hinzu, dann sind es 27,82%.
Abgesehen davon muss rückerstattete ausländische Quellensteuer in Deutschland nicht versteuert werden, da die deutsche Steuer ja bereits als Kapitalertragssteuer erhoben wurde. Die 15% der ausländischen Quellensteuer, die dem deutschen Steuerzahler gutgeschrieben werden, sind kein Geschenk des deutschen Fiskus an den Steuerpflichtigen, vielmehr wird dieser Betrag im Rahmen des Doppelbesterungsabkommens den ausländischen Finanzbehörden vom deutschen Staat in Rechnung gestellt.
All dies habe ich mit schweizer Aktien schon mehrfach durchexerziert. In diesem Thread geht es auschließlich um die Formalien der Rückerstzattung französischer Quellensteuer. Stererhebung und mögliche Rückforderung der zuviel gezahlten Quellensteuer entsprechen exakt denen anderer Länder, wie z.B. der Schweiz.
Hallo Wilhelm Tell,
ja- 24,51%. Steht auf der Dividendengutschrift. Im allg. Sprachgebrauch 25%, da rundet der Steuerpflichtige eben gerne auf, um zu demonstrieren, wie ihn der Staat schröpft
Hinsichtlich Kirchensteuer hast du natürlich völlig recht- hängt vom Bundesland ab. Hier in BW sind's 8%, da kommen wir noch glimpflich weg. Ist ja aber auch für einen guten Zweck.
schönen Abend noch
Agabu
Ich war mir sicher, habe es aber extra noch einmal überprüft: auf meinen Abrechnungen steht immer 25,00 %.
Da Du aber kirchensteuerpflichtig bist, bekommst Du einen "Rabatt" und es werden nur 24,5098 % berechnet.
Würdest Du in einem Bundesland mit 9 % Kirchensteuer leben bekämest Du noch etwas mehr "Rabatt" und es würden nur 24,4499 % berechnet.
Nachzulesen hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Kapitalertragsteuer_%28Deutschland%29
Also nix mit "allg. Sprachgebrauch und da rundet..." 😉
Bei den Steuern ist es halt wie im richtigen Leben...
Ich habe gelernt, wenn du Kirchensteuer zahlst bekommst du einen "Rabatt".