@rol-1819 Die Aussage von rol ist unzutreffend. Die Dividende ausländischer Aktien wird zusätzlich zu der ausländischen Quellensteuer vom Deutschen Staat mit deutscher Kapitalertragsteuer belegt. Der Hebesatz für die dt. Kapitalertragsteuer beträgt 24,51%. Der Soli beträgt 5,5% der Kapitalertragsteuer und nicht wie von rol angenommen 5,5% der Dividende. Dies ergibt eine Gesamtbelastung von 25,85% (= 24,51% + 5,5% von 24,51%). In meinem Fall käme noch die rk-Kirchensteuer von 8% der 24,51% hinzu, dann sind es 27,82%. Abgesehen davon muss rückerstattete ausländische Quellensteuer in Deutschland nicht versteuert werden, da die deutsche Steuer ja bereits als Kapitalertragssteuer erhoben wurde. Die 15% der ausländischen Quellensteuer, die dem deutschen Steuerzahler gutgeschrieben werden, sind kein Geschenk des deutschen Fiskus an den Steuerpflichtigen, vielmehr wird dieser Betrag im Rahmen des Doppelbesterungsabkommens den ausländischen Finanzbehörden vom deutschen Staat in Rechnung gestellt. All dies habe ich mit schweizer Aktien schon mehrfach durchexerziert. In diesem Thread geht es auschließlich um die Formalien der Rückerstzattung französischer Quellensteuer. Stererhebung und mögliche Rückforderung der zuviel gezahlten Quellensteuer entsprechen exakt denen anderer Länder, wie z.B. der Schweiz.
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