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Einstandskurs hat sich über Nacht geändert

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Hallo zusammen,

 

mein Einstandskurs hat sich über Nacht geändert.

Ich war ziemlich überrascht, als meine Rendite im Depot plötzlich auf 1% "gefallen" ist.

Meine erste Reaktion war das Börsengeschehen zu checken, ob es zu einem größeren Einbruch kam, der meine Buchwertverluste erklärt. 

Als ich mein Depot Volumen mit meiner Vermögensaufstellung (Excel Liste) verglichen habe, war kaum ein Wertunterschied zu erkennen.

Mir ist darauf aufgefallen, dass zum Beispiel mein S&P ETF der eine Rendite von ca. 25% aufwies, plötzlich nur 1% hatte. Ohne Zutun von großen Wertschwankungen oder Zukauf/Verkauf. Der Einstandskurs wurde sozusagen zurückgesetzt.

 

Für meine Anlage ist das eigentlich unrelevant. Für die Psyche wäre in 20 Jahren eine höhere Rendite erfreulicher.

 

Hat jemand ein ähnliches Problem?

 

257 Antworten 257
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Moderator
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Hallo @Arthur09,

zunächst möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich Ihren Unmut über die aktuelle Situation sehr gut nachvollziehen kann. 
Uns als Moderatoren Team ist sehr daran gelegen, Informationen transparent, zeitnah und verständlich an unsere Mitglieder weiterzugeben. 
Wir sind bei der Beantwortung fachspezifischer Anfragen jedoch stets auf die Kollegen aus den jeweiligen Abteilungen angewiesen. 

Beim Thema „Einstandskurse“ stehen wir im ständigen Austausch und geben den aktuellen Stand an die Community Mitglieder weiter. Ich kann nur die Aussage meiner Kollegin CB_Susan bestätigen, sich mit Ihren Anliegen bei den Kollegen der Kundenbetreuung zu melden.

Es tut mir Leid Ihnen im Moment keine anders lautende Antwort geben zu können.

Natürlich werden wir das Thema mit samt den Kundenwünschen und dem Feedback gesammelt an unsere Kollegen tragen, um für die Zukunft eine bessere Performance bei den Einstandskursen zu erreichen.

Mit besten Grüßen

CB_Andy
Community Moderator

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Gibt es die Möglichkeit, sich bei einer Bankenaufsicht o. ä. zu beschweren?

Vielleicht könnten das ja mal Kunden mit dem nötigen Hintergrundwissen, das mir leider fehlt, in diese Richtung einen Vorstöß unternehmen, da sich die CB ja sichtlich nicht bewegen möchte.

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Zusätzlich zur Bankenaufsicht könnte das alternativ auch ein Thema für den Verbraucherschutz sein oder gar die Sommerloch-geplagte Presse!

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Moderator
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Liebe Community,
 

ich habe mich aufgrund der Entwicklung dieses Threads nochmals intensiv mit meinen Kollegen aus der Steuerabteilung auseinander gesetzt.
Tatsächlich sind noch Punkte klar gestellt worden, die in der Kommunikation zwischen Fachabteilung, uns Moderatoren und der Community unter gegangen sind.

Um meine Antwort so präzise wie möglich auf die Beantwortung der inhaltlichen Fragen zu konzentrieren, nehme ich Bezug auf den Beitrag von @Artur09 am Montag.

Hier eine kurze Erklärung zu dem Beleg „Wertentwicklung bis 31.12.2017“:
 

Der Beleg "Wertentwicklung bis 31.12.2017" hat keine steuerliche Relevanz und dient lediglich Ihrer Information. Er enthält die Kurse per Stichtag 31.12.2017 oder den letzten gestellten Kurs davor.

Im Rahmen der Investmentsteuereform war es auch zulässig, dass uns von den Fondsgesellschaften auch der Kurs vom 02.01.2018 gemeldet wurde und als steuerlicher Anschaffungswert bzw. für die fiktive Veräußerung herangezogen werden kann. Dieser weicht natürlich zum letzten gestellten Kurs in 2017 ab.
 

Bezüglich des §56 InvStG:

Falls kein um die Steuerliquidität bereinigter letzter Rücknahmepreis ermittelt und bekannt gemacht wird, kann aus Vereinfachungsgründen auf den ersten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis abgestellt werden.

Dieser "um die Steuerliquidität bereinigte Rücknahmepreis" wird so von der Fondsgesellschaft nicht geliefert. Der müsste von den Banken errechnet werden. Derartige Preisberechnungen im steuerlichen Umfeld führt eigentlich keine Bank selbständig durch. Es werden hierfür immer offiziell gelieferte Kurse bzw. Preise genommen.
Deswegen haben wir generell von der Vereinfachungsregelung Gebrauch gemacht und die Rücknahmepreise vom 02.01.2018 für die fiktive Veräußerung herangezogen.

Was wir nun anbieten ist, dass Sie sich telefonisch bei uns melden können, um einen Beleg zur fiktiven Veräußerung anzufordern. Dieser wird Ihnen Ende des Jahres zur Verfügung gestellt und beinhaltet die steuerlich korrekten Werte.

Ich hoffe, ich konnte mit meiner Antwort Klärung schaffen und die Sachlage verständlich aufarbeiten.

Mit besten Grüßen aus Nürnberg und ein schönes Wochenende

CB_Andy
Community Moderator

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Routinierter Autor
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@CB_Andy

 

"Was wir nun anbieten ist, dass Sie sich telefonisch bei uns melden können, um einen Beleg zur fiktiven Veräußerung anzufordern. Dieser wird Ihnen Ende des Jahres zur Verfügung gestellt und beinhaltet die steuerlich korrekten Werte."

 

Ist es auch möglich, diesen Beleg per Kontaktformular/E-Mail anzufordern?

 

Gibt es eine Referenznummer oder ähnliches, damit die bearbeitenden Kollegen wissen, um was es sich bei dem Beleg handelt?

 

Grüße

Tom

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Moderator
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Hallo @marmotte,

da Sie als Kunde mitteilen müssen für welche Depots oder ggf. einzelne Wertpapiere Sie diesen haben wollen, empfehlen wir den Auftrag telefonisch zu erteilen.

Alternativ nehmen wir ihn auch per Brief oder Fax, nicht aber per Mail, entgegen.

Mit besten Grüßen

CB_Andy

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@CB_Andy

Was ist mit der Anzeige der richtigen Wertentwicklung im Depot, wird das wieder richtig angezeigt werden?
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Regelmäßiger Autor
Beiträge: 36
Registriert: 14.06.2017

 

Hallo @CB_Andy,

vielen Dank für Ihre Bemühungen. Leider ersetzt Ihr Verständnis für unseren Unmut nicht die Problemlösungen. Die falschen Behauptungen Ihrer Kollegen aus den Fachabteilungen können nicht unwidersprochen stehenbleiben:

Der Beleg enthält die Kurse per Stichtag 31.12.2017 oder den letzten gestellten Kurs davor.“

Der letzte von der KAG gestellte Kurs ist vom 29.12.2017 und im Depotauszug zum 31.12.2017 richtig ausgewiesen, wurde von der CB aber nicht in diese Wertentwicklung übernommen.

Bitte lesen Sie meine Beiträge vom 15.05.2018 und 17.05.2018 und die von anderen Kunden zum gleichen Thema (z.B. Zocki, Max_Blau, auch „neue Einstandskurse falsch“).

Die maßgeblichen richtigen Kurse der Fondsgesellschaften (KAG) an bestimmten Tagen („historische Kurse“) finden Anteilseigner z.B. unter www.wallstreet-online.de/fonds.


Es liegen 2 verschiedene Probleme vor:

  1. Die Kunden der CB brauchen für ihre Verkaufsentscheidungen die Wertentwicklung ihrer Fondsanteile seit Kauf. Die CB liefert:
    a) Wertentwicklung seit Kauf bis zum 28.12.2017 oder 27.12.2017 (im Online-Archiv „Wertentwicklung bis 31.12.2017“= unzutreffende Bezeichnung)
    b) In der Depotübersicht Wertentwicklung vom 02.01.2018 bis zum aktuellen Tag.

Die Kunden der CB müssen sich diese beiden Wertentwicklungen zusammensuchen.

Die Wertentwicklung zwischen dem 27./28.12.2017 und dem 02.01.2018 ist unter den Tisch gefallen, obwohl sie teilweise erheblich ist, z.B. WKN 847506 je 3,31 € pro Anteil.

 

 2. Ermittlung der steuerpflichtigen Veräußerungsgewinne für Fondsanteile nach Änderung der Besteuerung ab Beginn des 01.01.2018 gem. § 56 Abs. 2 InvStG 2018

Richtig: Fiktive Anschaffungskosten zu Beginn des 01.01.2018 sind die Kurse der KAG vom 29.12.2017 abzüglich Steuerliquidität (lt. KAG Ausschüttung am 15.01.2018) gem. BMF-Schreiben vom 08.11.2017, Seite 10.

Die Erfassung dieser fiktiven Anschaffungskosten schreibt fest, in welcher Höhe ein Veräußerungsgewinn als nach altem Recht versteuert gilt (Anschluss zwingend: Veräußerungstag = Anschaffungstag, logische Sekunde).

Falsch CB: Als fiktive Anschaffungskosten zu Beginn des 01.01.2018 sind die Kurse der KAGs vom 02.01.2018 eingestellt. Die CB kann offensichtlich nicht 2 von den Fondsgesellschaften getrennt übermittelte Beträge selbständig zusammenrechnen!

 

Ihr "Angebot", die Kunden der CB könnten telefonisch Ende des Jahres einen Beleg über die „steuerlich korrekten Werte“ der fiktiven Veräußerung anfordern, kann doch wohl nicht Ihr Ernst sein und wirft folgende Fragen auf:
a) Werden die falsch versteuerten Veräußerungsgewinne seit dem 02.01.2018 bis „Ende des Jahres“ von der CB berichtigt und in der Jahressteuerbescheinigung 2018 richtig ausgewiesen? Wenn ohne Berichtigung nur ein Beleg erstellt wird, fallen für die Berichtigung über die Einkommensteuererklärung immer noch Steuerberatungskosten an!
b) Wird eine telefonische Durchwahl mitgeteilt, unter der dieser Beleg angefordert werden kann? Eine telefonische Anforderung über die allgemeine „telefonische Kundenbetreuung“ kommt dem Ansinnen gleich, den Beleg per Einschreiben mit Rückschein anzufordern, weil zum Jahresende telefonisch erst recht kein Durchkommen ist. Am 02.01.2019 muss die CB für Fondsanteile erstmals die Vorabpauschale versteuern (Berechnung nachvollziehbar und richtig???).

Mir scheint, die Kunden der CB sollen wieder einmal vorerst ruhiggestellt werden (Hoffnung der CB auf Vergessen?). Die meisten Kunden werden im Vertrauen auf die Seriosität einer Bank nichts prüfen oder anfordern. Ich halte dieses Geschäftsgebaren der CB für äußerst fragwürdig.


Moderator
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Registriert: 17.09.2015

Hallo @Energie5588

die Anzeige der Wertentwicklung seit Kauf wird nach gegenwärtiger Planung nicht eingerichtet. Die aktuelle Darstellung der Wertentwicklung seit dem 01.01.2018 bleibt weiterhin bestehen.

Beste Grüße

CB_Kai

Community Moderator

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Moderator
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Hallo @Artur09,

mir ist bewusst, dass mein Verständnis nicht Ihren Unmut ausgleicht. Jedoch ist es meine Aufgabe als Moderator die Anliegen der Mitglieder wahrzunehmen, zu verstehen und intern zu klären. Dieser gehe ich und auch meine Kollegen gewissenhaft nach. 

So habe ich Ihren letzten Beitrag wieder an meine Kollegen aus der Fachabteilung getragen und gebeten sich nochmals damit zu befassen. Anfang nächster Woche werde ich die Antwort gern wieder für Sie posten. 

Bis dahin wünsche ich ein schönes und erholsames Wochenende.

Mit besten Grüßen

CB_Andy
Community Moderator
 

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