Ich habe ein ETF im Ausland ansässig und thesaurierend.
Muss ich die "thesaurierenden Erträge" auch jetzt schon in der jährlichen Steuererklärung angeben, wenn ich noch weit unter meinem Freibetrag von 801 Euro liege. Ich investiere im Moment nur 25 Euro /Monat.
willkommen in der Community und vielen Dank für Ihre Anfrage zur ETF Besteuerung.
Da bisher kein Community Mitglied weiterhelfen konnte, habe ich den Sachverhalt gerne an die zuständigen Kollegen weitergeleitet. Sobald uns Moderatoren die gewünschten Informationen vorliegen, werden wir Sie an dieser Stelle informieren.
ich freue mich Ihnen heute die Rückmeldung der Kollegen mitteilen zu können:
Der Thesaurierungsbetrag ist für das Jahr 2017 für den Anleger in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Da Ausländische thesaurierende Fonds nicht dazu verpflichtet sind, die Abgeltungssteuer einzubehalten und an den deutschen Fiskus abzuführen, ist deshalb der Sparerpauschbetrag gem. § 20 Abs. 9 EStG auf diese Kapitalerträge somit nicht anwendbar. Diese bei der Einkommensteuer angegebenen Thesaurierungserträge, werden dann bei Verkauf des Investmentfonds auf die Höhe der Kapitalerträge im Veranlagungszeitraum entsprechend berücksichtigt.
Mein persönlicher Rat an alle: bei komplizierten Steueranfragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Vielen Dank.