Ich bin noch relativ neu im Wertpapierhandel. Bitte entschuldigt meine Frage, wenn sie "albern" oder "unlogisch" klingt. Aktien handel ich schon länger, daher nutze ich auch die Session-TAN um z.B. einen Kauf / Verkauf unverzüglich durchzuführen.
Nun habe ich vor kurzem zwei gemischte Fonds gekauft ("A0BMAN" und "A2PCQA", was aber für diese Frage eher unerheblich ist).
Ist es richtig, dass solche Verkäufe eben nicht sofort durchgeführt werden? Ich war der Meinung, wenn ich einen Fond verkaufe bzw. komplett auflöse, erhalte ich auch den aktuellen Kurs. Dies ist scheinbar nicht so. Bei "A0BMAN" war es nicht so relevant, da es nur um wenige Euros ging. Was den Fond "A2PCQA" angeht, bin ich allerdings sehr verärgert bzw. enttäuscht.
Die Order zum Verkauf habe ich am 10.06.2020 um 13:58 Uhr aufgegeben. Zu diesem Zeitpunkt lag der gesamte Verkausfwert bei knapp 4.850 €. Ausgeführt wurde die Order (der Verkauf) aber am 12.06.2020 um 18:59 Uhr und ich erhielt 4.435,76 €. Also knapp 415 € weniger, als zum Zeitpunkt meines Auftrages. Außerdem wurde der Auftrag ja auch erst 53 Stunden später (!) ausgeführt. Zu diesem Kurs und mit über 400 € Verlust hätte ich diesen Verkauf nicht ausgeführt. Nun habe ich knapp 415 € verloren, warum?
Kann mir jemand erklären, wie es mit den Verkäufen genau abläuft? Auch Käufe werden verspätet ausgeführt. Und: ist es bei anderen Banken / Brokern auch so? Also "normal"? Aktien werden meiner Erfahrung nach sofort gehandelt. Ich bin wirklich verärgert, über 400 € ohne (für mich) plausiblen Grund verloren zu haben.
Über Tipps / Erklärungen / Ratschläge / usw. wäre ich wirklich sehr dankbar. Scheinbar muss ich für die Zukunft einiges ändern bzw. das System besser verstehen. Denn es scheint ja nur bei Fonds so zu sein. Ich würde mich wirklich sehr üner Hilfe freuen. Danke!
Die Antwort lautet "Forward Pricing". Hier wird es erklärt. Wieviel Tage Vorlauf es sind, hängt vom Fonds und vom letzten Annahmezeitpunkt (Uhrzeit der Order) ab. Die Infos darüber finden sich im Prospekt und / oder Factsheet des Fonds.
Alternativ kann man viele Fonds auch an der Börse (Hamburg) kaufen und verkaufen. Dort werden regelmäßig Kurse gestellt, aber es fallen dann auch die entsprechen Börsengebühren an.
Hallo @schmucki ,
....wie @Hawkwind schon sagte, "Forward Pricing" wäre hier das Stichwort.
Ebenso die Variante mit dem Börsenverkauf!
A2PCQA: Hier hättest du über die Börsen Frankfurt, München oder Berlin mit überschaubaren Gebühren direkt zum "Nettoinventarwert-Kurs" verkaufen können.
A0BMAN: Auch hier wäre der Verkauf über Tradegate, Frankfurt, Stuttgart, Hamburg, München oder Berlin gegen Gebühr möglich gewesen.
In beiden Fällen hättest du direkt gewusst, zu welchem Kurs dein Verkauf ausgeführt worden wäre.
Aus Fehlern wird man klug. Das wird dir wenigstens nicht noch einmal passieren.
Allerdings hätte es auch so aussehen können, dass der Ausführungskurs beim Verkauf über die Fondsgesellschaft besser gewesen wäre. Das ist halt ein Spielchen.....;).
Willst du da nichts riskieren, dann ist der Verkauf über die Börse, zu einem Kurs den du auch zeitnah kennst, die wahrscheinlich bessere Wahl, wie du an deinem Erfahrungsbeispiel erkennen kannst.
Liebe Grüße+ viel Glück/Erfolg für zukünftige Entscheidungen
onra
Hallo liebe Community,
ich habe durch die Corona-Krise ein paar Aktien durch Stop-Loss verkauft.
Nun habe ich hier einiges an Plus gemacht.
Auf der anderen Seite habe ich durch schwächere Kurse theoretisch auch einiges an Minus gemacht, jedoch diese Aktien nicht verkauft.
Nun meine Frage..
Man kann ja Aktiengewinne mit Verlusten verrechnen..
Muss ich jetzt, um die Gewinn durch die Akienverkäufe zu verrechnen auch einige verlustreiche Aktien verkaufen, um das ganze zu verrechnen?
Zweite Frage.. kann man das Ganze auch durch den Freistellungsauftrag verrechnen?
Vielen Dank!
Hallo @Leos ,
....realisierte Gewinne entstehen durch deinen Verkauf. Diese werden mit deinem Freistellungsauftrag zunächst verrechnet und bis 801€ passiert abgeltungssteuermäßig zunächst einmmal nix weiter.
Deine Verluste, wie du schreibst, sind ja zunächst nur Papier-Buchverluste. Du hast die Aktien ja noch nicht verkauft, also passiert hier auch nichts.
Würdest du allerdings deine Verluste durch den Verkauf deiner verlustigen Aktien realisieren, dann werden die Verluste daraus mit den Gewinnen deiner positiven Erträge durch den Verkauf deiner Gewinn-Aktien im Aktien-Verlustverrechnungstopf verrechnet.
Ist der positive Ertrag größer, dann wird dieser positive Restbetrag auf deinen Freistellungfreibetrag angerechnet. Solange du < 801€ bleibst, fällt keine Abgeltungssteuer an.
Ist der negative Ertrag größer, dann wird dieser Negativertrag im Aktien-Verlustverrechnungstopf für 2020 abgelegt und kann mit späteren positiven Erträgen wieder verrechnet werden. Kommst du wieder in den positiven Bereich, dann greift wieder dein Freistellungsauftrag. Steht zum Jahresende immer noch ein Negativbetrag im Aktien-Verlusttopf, dann wird der, wenn du nichts weiter machst, ins nächste Jahr übetrragen.
Grüße
onra
hallo Onra,
danke für die schnelle Antwort.
Wenn also bei mir steht "Aktiengewinne" 1000 EUR und "Aktienverluste" 5000 EUR, obwohl ich dieses Jahr ducrch Verkäufe lediglich 1000 EUR Plus gemacht habe, dann kommt das daher, daß Verluste aus den Vorjahren automatisch mitgenommen wurden ??
Ich muss also nichts bei der Bank beantragen?
Diese führt keine Steuern ab?
Hallo @Leos ,
....wo steht was? Meinst du den Aktien-Verlusttopf?
Wenn du letztes Jahr z.B. realisierte Verluste und Gewinne durch Verkauf!!! erzielt hast und die Verluste größer waren als die Gewinne aus deinen Aktienverkäufen und du auch nichts weiter veranlasst hast (z.B. Verlustbescheinigung ausstellen....), dann wird dieser Betrag ins nächste Jahr mitgenommen, um hoffentlich dann oder irgendwann mit positiven Erträgen verrechnet zu werden. Kommst du auf keinen grünen Zweig, dann werden die aufsummierten Verluste von Jahr zu Jahr immer wieder übertragen, solange du nicht irgendwann einmal positiv gegenrechnen kannst. Erst danach käme der Freistellungsbetrag ins Spiel.....
Grüße
onra
Vielen Dank! Dass diese Börsengeschichten nicht ganz einfach sind war mir ja schon klar. Aber wenn ich dann sowas lese wie "Damit Einzelne sich dieses Wissen nicht zu Lasten der Gemeinschaft aller Anleger zunutze machen können, werden bei der Fondspreisberechnung Wertpapierkurse zugrunde gelegt, die der Anleger zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht kennt." geht mir der Hut hoch. Wozu nutze ich meine Anlagen, wenn ich beim Verkauf erst den Kurs von zwei Tage später bekomme? Das will nicht in meinen Kopf und macht mich nach wie vor wütend. Aber ich danke für die Info und werde mich nun mal mit den Börsengebühren (Hamburg) auseinandersetzen. Nur zur Sicherheit: der Verkauf erfolgt dann (wie bei Aktien) sofort, richtig Und muss ich auch in Hamburg kaufen, oder spielt der Ort des Kaufes keine Rolle?
Hallo @schmucki ,
.....siehe meine Antwort von heute. Du kannst unter den Börsenplätzen auswählen, die für den Verkauf des Fonds X angeboten werden. Dann nimmst du halt den, der die den besten Kurs bietet....., die Gebühren sind ja ähnlich; wenn Tradegate angeboten wird, dann könnten die Gebühren um ein paar Euro günstiger sein. Wichtiger ist der beste Verkaufskurs.....
By the way: Ich glaube mich erinnern zu können, dass wenn man seine Order vor 10:00 Uhr morgens (kann bei verschiedenen Fondsgesellschaften auch etwas andere Zeiten sein...) über die Fondsgesellschaft auswählen würde, diese Order dann auch taggleich an den Emittenten übermittelt wird; dann würde allerdings auch hier die Order zum Nettoinventarwert des Folgetages ausgeführt werden. Aber du kennst halt den Kurs nicht.
Das wäre für Renten- oder Immobilienfonds (hier Altbestand) wahrscheinlich nicht so tragisch, da eher geringere Kursabweichungen anstehen würden, but you never know...
Grüße
onra
Man kann Fonds an jedem Handelsplatz kaufen und verkaufen an dem dieser Fond gelistet ist. Meiner Meinung nach, sollte man beim Kauf/Verkauf nicht nur auf den Kurs schauen, sondern auch die zu erwarteten Gebühren betrachten. Viele Fonds kann man z. B. auch über Tradegate verkaufen und fallen keine weiteren Kosten für den Handelsplatz (z.B. Marktercourtage) an.